TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Kinderbasiertes Splitting

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Clemens Beckstein.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Clemens Beckstein
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Familienförderung Steuergerechtigkeit Emanzipation Generationengerechtigkeit Soziale Gerechtigkeit
Schlagworte Contra
Ehegattensplitting Diskriminierung
Beantragte Änderungen

Momentan kommen nur verheiratete Ehepaare in den Genuss des sog. Ehegattensplittings, das ursprünglich zur Förderung von Familien mit Kindern gedacht war, in denen nur einer der Ehepartner ein Einkommen hatte und der andere sich ausschliesslich um das Unternehmen Familie künmerte. Diese Form der Familienförderung ist nicht mehr zeitgemäß:

Die typische Familie mit Kindern wird heute nicht mehr von einem verschiedengeschlechtlichen Ehepaar organisiert und unterhalten, bei dem genau ein Partner das Geld verdient. Familengebilde, bei denen ein Elternteil allein die Kinder erzieht oder ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Kinder aus einer heterosexuellen Vorbeziehung oder adoptierte Kinder erzieht, sind heute genauso normal wie die tradierte Familie mit Kindern, für die das Splitting erfunden wurde.

Alleinerziehende oder gleichgeschlechtliche Kindererzieher aus eingetragenen Lebenspartnerschaften kommen aber im Gegensatz zu verheirateten Eltern nicht in den Genuss des Ehegattensplittings. Dafür profitieren Ehepaare von diesem Splitting selbst dann, wenn sie gar keine Kinder grossziehen --- besonders stark, wenn sie beide verdienen (DINKs, double income no kids): sie selber leisten keinen (auch nicht finanziellen) Beitrag durch Kindererziehung zur Generationengerechtigkeit profitieren aber später von den Rentenbeiträgen, die die Kinder anderer für sie aufbringen werden.

Die Steuervorteile, wie sie momentan das Ehegattensplitting für verschiedengeschlechtliche Verheiratete darstellt, sollten daher zukünftig allen Familienvorständen gewährt werden --- unabhängig davon, ob dieser Vorstand aus nur einer alleinerziehenden Person oder einem heterosexuell verheirateten oder homosexuellen Paar besteht --- sobald der entsprechende Vorstand gemeinsam für ein erstes Kind aufkommen muss. Vorher sollten die Mitglieder des entsprechenden Vorstandes grundsätzlich (also auch wenn sie klassisch verheiratet sind) steuerlich so behandelt werden, wie das heute unverheiratete Eltern werden. Die Steuervergünstigung für die Mitglieder des Familienvorstandes soll enden, sobald sie jeweils keinem Kind mehr gegenüber prinzipiell unterhaltspflichtig sind.

Um den Widerstand gegenüber einer solchen Neuregelung zu mindern und um finanzielle Härten zu vermeiden, soll Paaren, die vor der Einführung dieser Neuregelung bereits verheiratet waren, Bestandsschutz gewährt werden (sie könnten ja einen Teil ihrer Lebensplanung im Vertrauen auf das Splitting ausgerichtet haben und durch eine nachträgliche Änderung in finanzielle Schwierigkeiten geraten).

Die vermutlich deutlichen Einsparungen die durch diese Neuregelung erzielt würden, sollten zur Kompensation von wirklich dringenden Defiziten im Bereich Familenförderung (Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld...) und Bildung (Kitas, Schulen, Hochschulen,...) eingesetzt werden.

Begründung

s.o.


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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