TH:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/§6a (6) Antragsrecht
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2012.1 von Carsten Eckart - CarArt. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Carsten Eckart - CarArt]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a (6)
- Beantragte Änderungen
§6a (6) der Landessatzung der Thüringer Piratenpartei wird durch folgenden Text ersetzt:
"(6) Antragsberechtigt an den Vorstand ist jedes ordentliche Mitglied der PIRATEN Thüringen."
- Begründung
Die aktuell gültigen Einschränkungen des Antragsrechts an den Landesvorstand sind nicht sinnvoll.
Die Idee, die Kreisvorstände als "Proxy" einzusetzen, ist in der Praxis auch nicht sinnvoll.
Von Antrags-Spam kann man nicht wirklich ausgehen.
Einen Antrag, der meinen Kreisverband betrifft, stelle ich an meinen Kreisvorstand.
Einen Antrag, der den Landesverband betrifft, stelle ich an den Landesvorstand, kann das aber aktuell nicht machen, ohne den Kreisvorstand um eine Antragsübernahme zu bitten.
Die alte Formulierung war:
- (6) Antragsberechtigt an den Vorstand sind:
- a) Organe der PIRATEN Thüringen und seiner Gebietsverbände,
- b) Piraten aus einem Gebietsverbandes unterhalb des Landesverbandes, sofern der Antrag von drei weiteren Piraten des Landesverbandes gezeichnet wird,
- c) Piraten des Landesverbandes, welche keinen weiteren Gebietsverbände angehören,
- d) Mitglieder des Vorstandes des Landesverbandes.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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