TH:KV Jena/Vorstand Geschaeftsordnung

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Vorstands-Geschäftsordnung des KV Jena

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Anträge können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 18.02.2012 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht. (2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Die Sitzungen des Kreisvorstandes der Piraten Jena sind grundsätzlich öffentlich. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.

2. Aufgabenverteilung

1. Vorsitzender Vertritt den KV nach außen Briefe etc. an andere Parteien, Stadt, Verwaltung, Verbände usw. Vertretung des KV gegenüber Behörden, Stadtverwaltung, Stadtrat Kontakt zu externen Organisation (NGOs, etc.) Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse Idee: outsourcen an Pressesprecher Organisation der Pressearbeit (PMs, Blogpost usw.) Leitung von Vorstandssitzungen Koordination Vorstandsarbeit / Delegation Überblick über Arbeitsstand der Vorstandsmitglieder Überblick über Arbeitsstand weiterer Arbeitsfelder (Beauftragungen, HSG) Jahresplanung KV Vorstandsklausur vorbereiten, nachbereiten Kontrolle der Finanzen


2. Stellvertretender Vorsitzender Vertritt KV nach innen Einladungen für Stammtische, Vorstandssitzungen, Mails innerparteiliche Anfragen an den Vorstand bearbeiten usw. Kommunikation mit der Basis (Protokolle der Vorstandssitzungen, Eintrag auf Homepage) Kontakt zum Landesverband und anderen KVs und HSG Koordination/Bearbeitung von Anfragen an den Vorstand in Zukunft auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern/der Fraktion Vertretung des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit enge Zusammenarbeit um ggf. Aufgaben des Vorsitzenden reibungslos fortzuführen Kontrolle / Wiedervorlage ToDo's Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur Betreuung/Koordination AG's

3. Schatzmeister Finanzverwaltung (Buchführung, Controlling, Steuerberater, Finanzamt) Mitgliederbeiträge Spendenwesen Fundraising Finanzplanung für Arbeit des KV Zuschüsse / Parteienfinanzierung / Mittelverteilung finanzielle Anträge an Landesvorstand Veröffentlichung von Kasse und Spenden Jahresabschluss Zusammenarbeit mit Kassen- und Rechnungsprüfern Kontakt zu Schatzmeistern des Landes/Bundes Abstimmung/Abgleich mit Finanzordnung der Partei

4. Generalsekretär Mitgliederverwaltung Hilfestellung, wenn Mitgliederdaten nötig sind Orga Vorstandsklausuren / Arbeitstreffen / KPT / Plenen infrastrukturmäßig (Räumlichkeiten, WLAN) Wiki Einladungen Neumitglieder Mitgliedergewinnung Neumitgliederbetreuung Koordination/Umsetzung Tool-Pflege und -verwaltung (Wiki, Website, Koordination Pads, Mailinglisten, Umfragen) Werbemittel/Flyer/sonstige Mittel Anmeldung / Orga Infostände Verwaltung des Inventars (Übersicht & Ordnung behalten, dafür sorgen, dass die Sachen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, dass rechtzeitig Nachschub da ist und dass benötigte Dinge angeschafft werden)

5. Politischer Geschäftsführer inhaltliche/programmatische Verantwortlichkeit bei innerparteilichen Veranstaltungen (Parteitage, Plenen) Antragsbücher, Antragsfabrik programmatische Arbeit / Weiterentwicklung des KV / Kommunalpolitik AG KoPo KoPo-Plenen Stellvertreter des GenSeks muss in die Lage versetzt sein, dessen Aufgaben zu übernehemen (siehe Probleme aktuell im LV) Schlüssel zum Inventar Öffentlichkeitsarbeit / Ansprechpartner für Presse Infoveranstaltungen / politische Aktionen / Podiumsdiskussionen Pressemitteilungen, Interviews, Videobotschaften usw. Kontakt zu anderen Parteien und Organisationen / Pflege von politischen Kontakten / kommunalpolitische Präsenz Koordination Wahlkampf


3. Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

4. Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.

(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 21. Februar 2012 in Kraft.