TH:Kreisverband Ilm-Kreis/GO
Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
(2) Der Antragsteller
- darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
- darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
- darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
Inhaltsverzeichnis
Antrag auf Änderung der Tagesordnung
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
- das Hinzufügen eines Punktes,
- das Entfernen eines Punktes,
- das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
- das Ändern der Reihenfolge von Punkten.
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.
{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.
{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].
Antrag auf Begrenzung der Redezeit
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.
Gültigkeitsdauer
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.