TH:KV Jena/Kreisparteitag 2010.1/Antraege
Inhaltsverzeichnis
formelle/ allgemeine Anträge
Antrag 1
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „§ 1 Absatz (3) soll lauten: 'Der Sitz und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die kreisfreie Stadt Jena.'. Absatz (4) wird gestrichen.“
Antrag 2
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „§ 3 Absatz (2) soll lauten: 'Interna können per mehrheitlichem Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.'.“
Antrag 3
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Dem § 3 soll ein neuer Absatz (6) hinzugefügt werden: 'Stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes haben das Recht Anträge an den Vorstand zu stellen, welche bei der nächsten Vorstandssitzung entschieden werden sollten. Als Ausnahme dürfen derartige Anträge maximal einmal vertagt werden. Anträge müssen dabei folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit vollem Namen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Ablehnung oder Annahme eines Antrags müssen vom Vorstand kurz begründet werden.'.“
Antrag 4
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Dem § 3 soll ein neuer Absatz (7) hinzugefügt werden: 'Auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder, jedoch mindestens fünf Personen, kann innerhalb von 1 Woche nach Beschlussfassung ein Veto gegen einen Beschluss des Kreisverbandsvorstands eingelegt werden. Der Beschluss wird daraufhin unwirksam und muss innerhalb von 3 Tagen zur Abstimmung nach §6 gestellt werden.'.“
Antrag 5
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Dem § 3 soll ein neuer Absatz (8) hinzugefügt werden: 'Auf Antrag von zwei Dritteln der stimmberechtigten Kreisverbandsmitglieder kann der Kreisverbandsvorstand für handlungsunfähig erklärt werden.'.“
Antrag 6
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: Der § 4 - Gliederung soll aus der Kreisverbandssatzung gestrichen werden.
Antrag 7
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der bisherige § 5 - Ordnungsmaßnahmen wird zum § 4 - Ordnungsmaßnahmen. Der Absatz (1) soll 'Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.' lauten. Der Absatz (2) soll lauten: 'Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Kreisvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim Landesschiedsgericht Thüringen, das hierüber entscheidet. Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.'.“
Antrag 8
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der bisherige § 6 - Organe des Kreisverbandes Jena wird zum § 5 - Organe des Kreisverbandes Jena. Der Absatz (1) soll lauten: 'Organe sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Gründungsversammlung und die Arbeitskreise.'.“
Antrag 9
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der bisherige § 6c - Schiedsgericht wird zum § 5c - Schiedsgericht.“
Antrag 10
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der § 7 Absatz (2) soll lauten: 'Bewerber im Tätigkeitsbereich des Kreisverbandes sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis haben.'.“
Antrag 11
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der § 9 Absatz (3) soll lauten: 'Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und um kommunalpolitische Punkte ergänzt, die auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.'.“
Antrag 12
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der § 10 Absatz (1) soll lauten: 'Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der zur Mitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden. Die Auflösung muss durch Zustimmung eines Bundesparteitages bekräftigt werden.'.“
Antrag 13
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der § 11 Absatz (4) wird gestrichen.“
Vorstandsantrag
Antrag 14
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der bisherige § 6a - Der Kreisvorstand wird zum § 5a - Der Kreisvorstand. Er soll lauten: '(1) Dem Kreisvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Kreisschatzmeister. Der Vorstand besteht aus maximal fünf Piraten.
(2) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.
(3) Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von der Mitgliederversammlung oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.
(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens vier mal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten, jedoch mindestens fünf, kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
(6) Der Kreisvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung. Er schlägt den Arbeitskreisen Ziele und Prioritäten vor.
(7) Beschlüsse des Kreisverbandsvorstands müssen in der Regel so formuliert sein, dass eine Frist von einer Woche eingehalten wird, bevor der Beschluss wirksam wird. In Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht kurzfristige Beschlüsse zu fassen, muss sich aber für jede einzelnen Fall in seinen Tätigkeitsberichten gemäß §5a (11) rechtfertigen.
(8) Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u. a. Regelungen zu: 1. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder 2. Dokumentation der Sitzungen 3. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen 4. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts 5. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
(9) Der Vorstand ist verantwortlich, laufend aktuelle Mitgliederzahlen zu veröffentlichen.
(10) Die Führung einer zuständigen Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
(11) Der Vorstand liefert zur Mitgliederversammlung einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder inklusive aller Rechtfertigungen gemäß §5a (7), wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann die Mitgliederversammlung oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
(12) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt oder wenn er nach §3(8) für handlungsunfähig erklärt wurde. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
(13) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Vorstand des nächst höheren Verbandes kommissarisch die Geschäfte bis eine von ihm einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Vorstand gewählt hat.
(14) Der Kreisvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes kann in Anspruch genommen werden.
(15) Die Handlungsvollmachten des Vorstands im Sinne von §5a (2) und (6) sind begrenzt durch folgende Einschränkungen, welche nur durch einen auf einzelne Entscheidungen bezogenen Mehrheitsbeschluss durch Urabstimmung gemäß §6 der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes aufgehoben werden können. Einschränkung sind Punkte des Kommunalwahlprogramms und Kooperationen mit dritten Organisationen.
(16) Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach erstmaligem Erscheinen ist der Kreisverbandsvorstand auf Anfrage von stimmberechtigten Kreisverbandsmitgliedern verpflichtet für die in Pressemitteilungen veröffentlichten Positionen eine Rechtfertigung in Textform abzugeben.'.
Mitgliederversammlungsantrag
Antrag 15
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der bisherige § 6b - Der Kreisparteitag wird zum § 5b - Die Mitgliederversammlung. Er lautet: '(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Parteiorgan des Kreisverbandes.
(2) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief, E-Mail oder Fax mindestens vier Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Das Zehntel der Piraten des Kreisverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn der Mitgliederversammlung vorzulegen.
(3) Ist der Kreisvorstand handlungsunfähig, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.
(4) Die Mitgliederversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
(5) Über die Mitgliederversammlung, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens einem Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
(6) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.'.“
Arbeitskreiseantrag
Antrag 16
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Dem § 5 wird ein neuer § 5d - Arbeitskreise hinzugefügt. Er soll lauten: '(1) Sowohl Mitglieder des Kreisverbands Jena als auch alle anderen Interessenten haben die Möglichkeit sich zusätzlich zur potentiellen Mitarbeit in Arbeitsgruppen auf Bundes- oder Landesebene zu lokalen Arbeitskreisen zusammenzufinden, um selbstorganisiert eigenständig gewählte Themengebiete zu bearbeiten. Ein Arbeitskreis muss folgende Anforderungen erfüllen: Er muss einen eindeutigen Namen aufweisen, einen mit einfacher Mehrheit innerhalb des Arbeitskreises gewählten Verantwortlichen besitzen, mindestens zwei stimmberechtigte Piraten als Mitglieder und eine Tätigkeitsbeschreibung haben. Ist die Gründung erfolgt und vom Vorstand genehmigt, erhält der Arbeitskreis den Status „aktiv“.
(2) Ein- und Austritt aus einem Arbeitskreis erfolgen durch formlose Mitteilung an den Arbeitskreis.
(2) Arbeitskreise haben das Recht, innerhalb der in Absatz (3) definierten Rahmenbedingungen als offizielle Parteiorgane des Kreisverbands Jena zu handeln.
(3) Arbeitskreise unterliegen folgenden Einschränkungen: - sie dürfen nicht gegen Parteigrundsätze verstoßen und müssen im Rahmen der Satzung und des Grundsatzprogramms der Piratenpartei Deutschland handeln - Entscheidungen im Arbeitskreis werden per Mehrheitsbeschluss mit einfacher Mehrheit der Arbeitskreismitglieder getroffen - Arbeitskreise dürfen keine Pressemitteilungen ohne Zustimmung des Vorstands veröffentlichen - Arbeitskreise haben keine Befugnis ohne Zustimmung des Vorstands auf Ressourcen des Kreisverbands zuzugreifen - Arbeitskreise sind Mitgliedern und Organen der Piratenpartei gegenüber nicht weisungsbefugt
(4) Arbeitskreise haben folgende Pflichten: - Es sind aktuelle Mitgliederlisten zu führen - Treffen und Aktivitäten der Arbeitskreise müssen protokolliert werden - auf Forderung muss vom Verantwortlichen des Arbeitskreises dem Vorstand gegenüber Rechenschaft abgelegt werden - Arbeitskreise müssen auf regelmässiger Basis die Mitglieder des Kreisverbands über ihre Tätigkeiten informieren - Arbeitskreise müssen sich nach aussen nachvollziehbare Ziele und Zeitpläne geben
(5) Arbeitskreise können durch Vorstandsbeschluss aufgelöst werden. Sie gelten als automatisch aufgelöst, wenn weniger als 2 stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbands Jena Mitglied des Arbeitskreises sind.'.“
Urabstimmungsantrag
Antrag 17
Antragsteller: AG innerparteiliche Demokratie, vertreten durch Carsten Eckart
Antragstext: „Der § 6 - Urabstimmung wird hinzugefügt. Er soll lauten: 'X'.“
Dieser Antrag muss nachgereicht werden.
Kommunalprogrammantrag
Antrag 18
Antragsteller: AG Kommunalpolitik, vertreten durch Frank Cebulla
Antragstext: „In persönlicher Vertretung der Mitglieder der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik des Kreisverbands Jena der Piratenpartei Deutschland stelle ich hiermit folgenden Antrag:
1. Das im vollen Wortlaut als Anhang beigefügte Dokument „Leitlinien für ein kommunalpolitisches Programm" wird dem Parteitag zur Kenntnisnahme und Abstimmung vorgelegt.
2. Mit der Vorlage ist die Bitte verbunden, das Thesenpapier als grundlegende Richtlinie ftir die Kommunalpolitik des KV Jena zu bestätigen.
3. Die „Leitlinien" sind nicht als unabänderlich und abgeschlossen zu betrachten. Vielmehr sollen sie als erste Orientierung für die kommunalpolitische Arbeit und entsprechende Aktionen dienen. Perspektivisches Ziel muß die Weiterentwicklung und Ausformung dieser Vorlage zu einem schlüssigen und schlagkräftigen Wahlprogramm für die nächste Kommunalwahl sein.
4. Es wird beantragt, über jeden der 5 Punkte gesondert abzustimmen. Falls dies aus satzungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, bitte ich dieses Schreiben als Zusammenfassung von 5 Einzelanträgen zu den Themen Transparenz, Digitale Kultur, Basisdemokratie/ Bürgerbeteiligung, Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur sowie Bildung aufzufassen.“