TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Anzahl Mitglieder Einberufung
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von DaWi, Stephan Beyer. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::DaWi, Stephan Beyer]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 6b Abs. 2
- Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschließen, in § 6b Abs. 2 der Satzung das Vorkommen von
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist
zu ersetzen in
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens zweimal die Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes es beantragen. Die Piraten, die den Landesparteitag beantragen, sind
- Begründung
Mit der Anzahl der Mitglieder muss die Hürde für die Einberufung eines LPTs natürlich steigen. Ein linearer Zusammenhang (ein Zehntel) ist jedoch ab einer gewissen Größe nicht mehr zielführend. Meiner Meinung nach spiegelt das Doppelte der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder (2*sqrt(#Mitglieder)) eine sinnvollere Größe wider:
#Mitglieder #Mitglieder die LPT einberufen können 10 6 50 14 100 20 200 28 300 35 1000 63 10000 200 20000 283 100000 632
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Stephan Beyer 16:46, 7. Okt. 2011 (UTC)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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