TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Änderung 6b 3

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{{Antragsfabrikat | Antragssteller = Hendrik | Titel = Änderung von §6(b), Absatz 3 | Kurzbeschreibung = Änderung von §6(b), Absatz 3 | Satzung = Landessatzung | Paragraph = § | Antragstext = Hiermit beantrage ich, §6(b), Absatz 3, durch folgenden Text zu ersetzen.

(3) Ist der Landesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Die Einladung geschieht mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de.

Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf den außerordentlicher Landesparteita aufmerksam gemacht. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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