TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Antragsfristen2

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Version vom 6. Oktober 2011, 15:10 Uhr von Sbeyer (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen: Diskussion)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 10 Abs. 3
Beantragte Änderungen

§ 10 Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:

Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
Begründung

Dieser Antrag ziehe ist im Zusammenhang mit der Verkürzung der Antragsfristen von Satzungs- und Programmänderungen zu sehen. (Sollte jener Antrag nicht angenommen werden, so ziehe ich diesen Antrag zurück.) Ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes sollte die gleiche Antragsfrist haben wie ein Satzungs- oder Programmantrag.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Stephan Beyer 19:00, 4. Okt. 2011 (UTC)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Carsten Eckart
  2. Hendrik. Der Antrag ist abzulehnen. Die Einladung zu einem Parteitag muss die Einberufungsgegenstände umfassen. Das ist nicht möglich, wenn die Antragsfrist kleiner der Einladungsfrist ist
    Antwort: Die Einberufungsgegenstände sind Satzungsänderungen, Programmänderungen, etc. --Stephan Beyer 14:10, 6. Okt. 2011 (UTC)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Für die SÄ- und Programmantragsfrist 2 Wochen, deutlich gegen Auflösungs- und Verschmelzungsfrist auf 2 Wochen. Grund genug: Im worst case werden 30 Trolle (oder politisch feindlich gesinnte U-Boote) einen LPT mit 2 Wochen Frist einberufen, von den 270 "guten" Piraten können zu genau dem Datum des LPT (Weihnachten) nur 20 kommen und der Landesverband ist gegen Willen der 270 Piraten aufgelöst. 2 Wochen sind für viele Leute knapp, vor allem Arbeitstätige und vergleichbares. Wenn der zweite Punkt rauskommt, ist der Antrag gut. --Mean2u 15:33, 4. Okt. 2011 (UTC)
    • Ich habe den SÄA in zwei SÄA getrennt (Programm/Satzung und Auflösung/Verschmelzung). Allerdings ist die Wahl der gleichen Antragsfrist nur konsequent. Deine Argumentation basiert auch auf einer falschen Annahme, glaube ich: Die Einberufungsfrist eines ordentlichen LPT liegt bei 6 Wochen und an der soll nicht gerüttelt werden. Die Trolle haben nach meinem Antrag also nur 2 Wochen länger Zeit, aber sonst ändert sich nichts. --Stephan Beyer 18:15, 4. Okt. 2011 (UTC)
      • Antwort zu 1.1
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  • Argument 2
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      • ...
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