TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Antragsfristen
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Version vom 6. Oktober 2011, 13:07 Uhr von Hendrik (Diskussion | Beiträge)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Stephan Beyer]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 9 Abs. 2
- Beantragte Änderungen
§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
- Begründung
Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.
In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Stephan Beyer 19:00, 4. Okt. 2011 (UTC)
- Carsten Eckart
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Hendrik. Der Antrag ist abzulehnen. Die Einladung zu einem Parteitag muss die Einberufungsgegenstände umfassen. Das ist nicht möglich, wenn die Antragsfrist kleiner der Einladungsfrist ist
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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