TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Antragsfristen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Stephan Beyer]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
§ 10 Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
- Begründung
Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.
In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.
Da nicht zu rechtfertigen ist, dass ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes eine andere Antragsfrist hat, wird diese auch auf 2 Wochen heruntergesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Carsten Eckart
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Für die SÄ- und Programmantragsfrist 2 Wochen, deutlich gegen Auflösungs- und Verschmelzungsfrist auf 2 Wochen. Grund genug: Im worst case werden 30 Trolle (oder politisch feindlich gesinnte U-Boote) einen LPT mit 2 Wochen Frist einberufen, von den 270 "guten" Piraten können zu genau dem Datum des LPT (Weihnachten) nur 20 kommen und der Landesverband ist gegen Willen der 270 Piraten aufgelöst. 2 Wochen sind für viele Leute knapp, vor allem Arbeitstätige und vergleichbares. Wenn der zweite Punkt rauskommt, ist der Antrag gut. --Mean2u 15:33, 4. Okt. 2011 (UTC)
- Um dich zu beruhigen, werde ich vermutlich die beiden Fristen (Programm/Satzung und Auflösung/Verschmelzung) in zwei getrennten SÄA einreichen, d.h. du kannst dann dem einen zustimmen und gegen den anderen stimmen. Allerdings ist die Wahl der gleichen Antragsfrist nur konsequent. Deine Argumentation basiert auch auf einer falschen Annahme, glaube ich: Die Einberufungsfrist eines ordentlichen LPT liegt bei 6 Wochen und an der soll nicht gerüttelt werden. Die Trolle haben nach meinem Antrag also nur 2 Wochen länger Zeit, aber sonst ändert sich nichts. --Stephan Beyer 18:15, 4. Okt. 2011 (UTC)
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Um dich zu beruhigen, werde ich vermutlich die beiden Fristen (Programm/Satzung und Auflösung/Verschmelzung) in zwei getrennten SÄA einreichen, d.h. du kannst dann dem einen zustimmen und gegen den anderen stimmen. Allerdings ist die Wahl der gleichen Antragsfrist nur konsequent. Deine Argumentation basiert auch auf einer falschen Annahme, glaube ich: Die Einberufungsfrist eines ordentlichen LPT liegt bei 6 Wochen und an der soll nicht gerüttelt werden. Die Trolle haben nach meinem Antrag also nur 2 Wochen länger Zeit, aber sonst ändert sich nichts. --Stephan Beyer 18:15, 4. Okt. 2011 (UTC)
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...