TH:Vorstand Geschaeftsordnung v2

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  • Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN Thüringen

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1. Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung

(2) Alternativ kann zu Sitzungen 6 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich eingeladen werden.

(3) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind:

  1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der PIRATEN Thüringen.
  2. alle Mitglieder des Landesverbandes Thüringen, solange sie nicht in einen niederen Gebietsverband organisiert sind.

Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki der Piratenpartei im Namensraum des Landesverbandes Thüringen veröffentlicht.

Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand zur Einsichtnahme zur Verfügung und auf Antrag weiteren Organen.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Vorsitzender
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Personalfragen: Generalsekretär
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
  • Spendenwesen: Schatzmeister, Generalsekretär
  • Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer, Vorsitzender
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Vorsitzender
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Zuschüsse: Schatzmeister
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Vorsitzender

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 25. 08. 2009 in Kraft.