TH:AG Wahlkampf/FAQ

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WIE LÄUFT DAS MIT DEM PLAKATIEREN

seit heute Nacht kann in den meisten Gemeinden angefangen werden, zu plakatieren.

Wir haben den Großteil der Plakate bereits da. Die selbst geklebten Plakate von vor 2 Wochen sind schon zum Teil in die Wahlkreise verteilt. Letzten Freitag sind weitere 4500 Hohlkammerplakate gekommen. Die könnt ihr euch bei Andre abholen. (Wer die Adresse nicht kennt, meldet sich bitte bei mir per Direktmail. Die Adresse stand auch in der Einladung zum Plakatekleben). Sollte eine Region keine Chance haben, die Plakate abzuholen, sag bitte Bescheid. Wir bekommen das organisiert.

Zum Plakatieren als solches:

Es gibt dabei ein paar Regeln zu beachten. Die Plakate dürfen nicht an Ampeln oder im Kreuzungssichtbereich aufgehangen werden. Außerdem müssen die Plakate in einer sinnvollen Höhe befestigt werden.

Einige Gemeinden haben aber Sonderwünsche. Wir haben alle Gemeinden angeschrieben und auch schon Rückmeldungen bekommen. Die Rückmeldungen sind in einem Tool eingetragen, welches ihr unter http://plakatgenehmigung.piraten-thueringen.de/approval.php findet.

Sucht da einfach nach einer Postleitzahl und schaut euch an, ob es Einschränkungen gibt. Die Genehmigungen sind oft in den Anhängen einsehbar. Sollte es zu einer Gemeinde noch keine Einträge geben, hat die Gemeinde noch nicht geantwortet. Wer Fragen zum Toolhandling hat, kommt am besten am Donnerstag zur AG Wahlkampf, 20:00, Mumble NRW.

Sollte eure Gemeinde nicht vorhanden oder eingetragen sein: Plakatiert trotzdem nach den üblichen Regeln. Es gibt einen Runderlass vom Thüringer Innenminesterium. Dort wird den Gemeinden empfohlen, Wahlwerbung von der Erlaubnisfrist zu befreien. (Seite 2, Punkt II, https://wiki.piraten-thueringen.de/Datei:Runderlass_zur_Wahlwerbung.pdf,) Den Runderlass könnt ihr euch auch bzgl. eventuell auftretender Kosten anschauen. Die Plakatierung haben wir allen Gemeinden angezeigt.

Sollte es Probleme geben:

1. Verweist auf den Runderlass und darauf, das Wahlen Grundlagen der Demokratie sind. Das sollte bei den meisten Gemeinden reichen.

Sollte das nicht reichen:

2. Bitte informiert den Landesvorstand. Wir werden das dann versuchen, juristisch zu regeln.

Aber ich denken, wenn wir mit gesunden Menschenverstand plakatieren, reagieren die Verwaltungen auch so. Immerhin betrachtet uns der Bundeswahlleiter/Bundeswahlausschuss als etablierte Partei.