Diskussion:Antragsfabrik/Moderationsregeln

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Zu §3 Pflichten der Mitglieder

(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator.

Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt? --EviSell 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)