Diskussion:Antragsfabrik/Moderationsregeln
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Version vom 18. März 2010, 18:58 Uhr von EviSell (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Zu §3 Pflichten der Mitglieder ''(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Bel…“)
Zu §3 Pflichten der Mitglieder
(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator.
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt?