Satzungsschutz
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Beschreibung
Darüber sollten sich alle Piraten einig sein: Wir brauchen den Schutz der Satzung, weil damit Ponys, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Deshalb wurde mit der Landessatzung ein streitbarer Landesverband geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem.
So kann z.B. durch das Schiedsgericht die Verwirkung der Stimmrechte ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche piratische Grundordnung missbraucht werden. Der Satzungsschutz verfolgt Dinge, die sich gegen den Bestand der Partei oder gegen die Satzung richten.
Kritische Bürger und "radikale" Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Satzungsschutz tätig zu werden. In der Piratenpartei ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht.
Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Parteimitglieder, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.
Auch beim Satzungsschutz gilt der Grundsatz "Freiheit statt Angst", deshalb wird er von niemandem kontrolliert.
Mitglieder
Listen evtl. nicht mehr aktuell
Ansprechpartner:
Mitarbeiter:
geheim
Material
sollten es die finanziellen Mittel zulassen werden wir Aktenschredder in jeder geheimen Aussenstelle haben
Anzeigen wegen satzungsfeindlichem Verhalten bitte per mail an: parteiinterner@geheimdienst.gov