TH:Landesverband Thüringen Vorstand/GO1415
(Stand 17.04.2014)
Inhaltsverzeichnis
- 1 § 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
- 2 § 2 Organisation der Vorstandssitzungen
- 3 § 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 4 § 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 5 § 5 Protokollführung
- 6 § 6 Beschlussfassung
- 7 § 7 Finanzen
- 8 § 8 Mitgliederverwaltung
- 9 § 9 Aufgabenverteilung
- 10 § 10 Tätigkeitsberichte
- 11 § 11 Änderung der Geschäftsordnung
- 12 § 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
- Vorsitzender: Sebastian Beitlich
- Schatzmeister: Michael Kurt Bahr
- Generalsekretär: Christian Fischer
- Politischer Geschäftsführer: Jan Hacke
- Beisitzer: Thomas Hupel
- JungePiratenvertreter: n.n.
§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen
- Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet.
- Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 7 Tagen und dies über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben. Das Protokoll ist ebenfalls über die öffentliche Mailingliste (THML) des Landesverbands zu veröffentlichen.
Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
- Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.
§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 03.11.2013 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
- Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§ 5 Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss.
- Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden.
- Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten.
- Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
- Als zusätzliches Protokoll wird eine Audioaufnahme jeder Vorstandssitzung angefertigt und veröffentlicht. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden nicht aufgezeichnet.
§ 6 Beschlussfassung
- Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
- Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.
- Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn
- entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat
- oder vor Ablauf dieser Frist vier von fünf Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben.
- Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:
- Ausgaben, die 500,- € überschreiten
- Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums
- Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.
§ 7 Finanzen
- Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt diese aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.
- Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
- Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.
- Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbuget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
§ 8 Mitgliederverwaltung
- Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.
- Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.
- Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.
§ 9 Aufgabenverteilung
Die Einzelvertretung obliegt der Person (1). Ohne Nummerierung obliegen die Aufgaben mehreren Personen.
- Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: Sebastian; vertretungsweise durch: Michael
- Vertretung der Partei nach innen: Sebastian, Jan
- Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Sebastian
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Sebastian
- Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): Christian
- Politische Geschäftsführung: Jan, Thomas
- Koordination Kommunalpolitiker: Thomas, Jan
- Innerparteiliche Meinungsbildung: Jan, Christian
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Jan, Christian
- Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung (im IT-Bereich): Christian, Sebastian
- Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Thomas
- Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Thomas
- Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen: Jan, Thomas
- Einberufung der Mitgliederversammlungen: Christian (1), Michael (2)
- Mitgliederverwaltung: Christian (1), Michael (2)
- Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Michael (1), Christian (2)
- Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger, behördliche Kontakte und Genehmigungen: Michael(1), Christian (2)
- Spendenwesen/Fundraising: Michael
- Transparenz nach Innen: Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Jan
- Dokumentation zum Zwecke der Einarbeitung und Nachvollziehbarkeit bzgl. technische Infrastruktur, Inventar, Verträge, Aufgaben, Beauftragungen, Risiken, Gefahren, Lösungsmöglichkeiten für bekannte Probleme: Christian, Michael
- Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Christian (1), Michael (2)
- Mitgliederkommunikation: Christian (1), Michael (2)
- Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Jan, Thomas
- Ansprechpartner für Neumitglieder: Christian, Jan, Thomas
- Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): Sebastian, Jan
- Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Sebastian
- Ansprechpartner für JuPi-Angelegenheiten: Sebastian
§ 10 Tätigkeitsberichte
- Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst.
- Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit muss in Schriftform erstellt und unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 13. November 2014 in Kraft.