Diskussion:TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO2

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§5.1 (2) Hört sich seltsam an, dass dem Antragsteller eine Erwiderung zu gewähren ist. Meiner Meinung nach müsste es die Möglichkeit zu einer Erwiderung sein.

--> ja. --CarArt (Diskussion) 07:30, 5. Mär. 2013 (CET)

Der Satz wurde ausgetauscht und lautet jetzt: Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. --Frank11

§1.1.2: Frage zum Verständnis: Heißt das allen Ernstes, dass man bei jeder Pinkel- oder Rauchpause die Stimmkarten abgeben muss? Ist das nicht entsetzlich umständlich?

--> nein, das heißt es in der Praxis nicht. --CarArt (Diskussion) 07:30, 5. Mär. 2013 (CET)

Nach meinem Verständnis geht es um das Verlassen der Versammlung, nicht um Pausen oder kurzzeitige Abwesenheiten aus welchen Gründen auch immer. Wenn also jemand die Versammlung verlässt, weil er zwischendurch irgendwo anders noch einen Termin hat, dann ist die Stimmkarte abzugeben, weil er nicht mehr an der Versammlung teilnimmt. --Frank11