TH:Kreisverband Wartburgpiraten/Vorstand/Vorstand-Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung Vortsand der Wartburgpiraten

Das ist nur ein Entwurf, und wurde noch nicht beschlossen!


§ 1 Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen (1)  Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.

(2)  Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

Anträge zu einer Vorstandssitzung (1)  Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: 1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen 2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Eisenach/Wartburgkreis.  Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss (1)  Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

Leitung der Vorstandssitzungen (1)  Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

Abstimmungen (1)  Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung (1)  Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.


§ 2 Aufgabenverteilung

    • Vorsitzender (Tommy)

                - Vertretung des KV nach innen und aussen                 - Organisation der Arbeiten im Vorstand                 - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media                 - GenSek (falls das legitim ist wenn das der Vorstizende macht)                 - Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit

    • stellv. Vorsitzender (Flo)

                - Programmentwicklung allgemein                 - Informationssystem für den KV                 - Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit

    • Schatzmeister (Frank C.)

                - Bewachung des Schatzes ;)                 - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media                 - Schnittstelle LV und andere KVs

    • Beisitzer (Frank B.)

                - Entwicklung Programm Bad-Salzungen                 - Verantwortlicher Stammtisch Bad-Salzungen         

    • Beisitzer (Anke)

                - Entwicklung Programm Eisenach

    • Beisitzer (Andreas)

                - Verantwortlicher Stammtisch Bad-Salzungen                 - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media (Vertretung Schatzmeister)

    • Beisitzer (Klaus)

                - Pressesprecher                 - Verantwortlicher Stammtisch Eisenach

    • Beisitzer (Johannes)

                - Verantwortlicher Stammtisch Eisenach                 - Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.                 - Entwicklung Programm Eisenach

§ 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1)  Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:

    • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
    • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2)  Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.

§ 4 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1)  Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird. 

(2)  Diese Geschäftsordnung tritt am xx.xx.xxxx in Kraft.