Zensus2011

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Worum geht es?

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die seitdem bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen durchgeführt wurden.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit vereinheitlichten Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt.

Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.

Wir sind der Meinung, dass diese Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?

  • Ca. ein Viertel aller in Deutschland lebenden Personen wird zu Zwangsbefragungen aufgesucht und muss im Einzelfall “Erkundigungen” im privaten Umfeld dulden.
  • Persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf die Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu 4 bzw. 6 Jahre nach der Erfassung). Es entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen!
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.
  • Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht dabei sogar noch über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z.B. zur Religionszugehörigkeit, zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, wobei muslimische Glaubensrichtungen noch besonders differenziert werden.


Informationen

Offizielle Webseiten

http://www.zensus2011.de/

http://www.destatis.de/

http://www.tls.thueringen.de/werbung/sonstiges/zensus.htm

Musterfragebögen

http://zensus2011.de/presse/fragebogen.html

Zuständig in Thüringen

 Thüringer Landesamt für Statistik
 Europaplatz 3
 99091 Erfurt
 Telefon: 0361 37-900
 Mail: poststelle(at)statistik.thueringen.de
 http://www.tls.thueringen.de/seite.asp

AK Zensus

Die Piraten-(Bundes-)AG

http://wiki.piratenpartei.de/Zensus

Treffen:

 Server: mumble.piratenpartei-nrw.de
 Port: 64738 (standard)
 User: beliebig / Passwort: Keines

Briefe an die Behörden

andere regionale Bündnisse

Bürgerinitiative "Mein Eichplatz" (Jena)

Pad zur bundesweiten Koordination

Termine

 * Durchführung der Volkszählung: 9. Mai 2011, Befragungen bis ca. Ende Juli

Materialien

Muss ich dem Fragensteller antworten?

  • Man kann den Fragebogen vom Interviewer entgegen nehmen, selbst ausfüllen und zurück schicken.
  • Man ist verpflichtet, dem Interviewer die Angaben zur Person u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum zu nennen
  • Man muss den Interviewer aber nicht in die Wohnung lassen...
  • Man kann den Rest des Fragebogens auch selbst ausfüllen und der Erhebungsstelle zusenden.
  • Man muss nur die Fragen auf dem Papier beantworten, keinerlei zusätzlichen des Interviewers.
  • Es gibt keine Fragen zur parteilichen Gesinnung oder zum Gehalt.
  • Die Angabe zur Glaubensrichtung/Weltanschauung (Frage 8) ist nicht Pflicht.
  • Auch während der Befragung kann man jederzeit das Gespräch beenden.
  • Der Interviewer muss am Ende der Befragung im Beisein des Befragten den Umschlag mit dem Fragebogen versiegeln.

Ziviler Ungehorsam (keine Anleitung!)

Diverses

  • Juristische Hinweise (bitte ggf. Anwalt konsultieren)
    • Eilverfahren nach §123 VvGO
    • Widerspruch gegen Auskunftsanspruch (nach §68 VvGO)
    • Widerspruch gegen Zwangsgelder
    • jede Aktion immer verbinden mit einem Eilantrag "zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung"
    • weitere Hinweise auf der Hilfeseite
  • Wer Geld für Zensus-bezogene Aktionen braucht, kann dies beim AK Zensus beantragen. Ein Topf mit Spendengeldern steht ausdrücklich dafür zur Verfügung.
  • Im Rahmen eines Zensus-Vortrags auf der Cebit bestätigte Frau Annette Pfeiffer vom Statistischen Bundesamt, daß Boykott-Bußgelder (wenn überhaupt) eine Höhe von 100 bis 300 Euro haben würden.
  • Wer hart boykottieren möchte (siehe auch unten: Entscheidungsdiagramm), dem hilft vielleicht dieser Hinweis:
    • "Nicht zuhause sein, keine Post annehmen, 'Annahme verweigert' stempeln lassen."
  • Neu: Das Entscheidungsdiagramm

Entscheidungsdiagramm.png

Ansprechpartner

  • Koordinator Thüringen: Flexi
  • Koordinator Jena: Oli