Zensus2011

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Version vom 3. März 2011, 12:05 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Ganz legale Hinweise für die Befragung hinzugefügt)

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Worum geht es?

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die seitdem bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen durchgeführt wurden.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit vereinheitlichten Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt.

Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.

Wir sind der Meinung, dass diese Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?

  • Ca. ein Viertel aller in Deutschland lebenden Personen wird zu Zwangsbefragungen aufgesucht und muss im Einzelfall “Erkundigungen” im privaten Umfeld dulden.
  • Persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf die Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu 4 bzw. 6 Jahre nach der Erfassung). Es entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen!
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.
  • Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht dabei sogar noch über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z.B. zur Religionszugehörigkeit, zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, wobei muslimische Glaubensrichtungen noch besonders differenziert werden.


Informationen

Offizielle Webseiten

http://www.zensus2011.de/

http://www.tls.thueringen.de/werbung/sonstiges/zensus.htm

Zuständig in Thüringen

 Thüringer Landesamt für Statistik
 Europaplatz 3
 99091 Erfurt
 Telefon: 0361 37-900
 Mail: poststelle(at)statistik.thueringen.de
 http://www.tls.thueringen.de/seite.asp

AK Zensus

Die Piraten-(Bundes-)AG

http://wiki.piratenpartei.de/Zensus

Treffen:

 Server: mumble.piratenpartei-nrw.de
 Port: 64738 (standard)
 User: beliebig / Passwort: Keines

Briefe an die Behörden

andere regionale Bündnisse

https://pad.foebud.org/volkszaehlungsinitiativen

Termine

Materialien

Muss ich dem Fragensteller antworten?

  • Man kann den Fragebogen vom Interviewer entgegen nehmen, selbst ausfüllen und zurück schicken.
  • Man ist verpflichtet, dem Interviewer die Angaben zur Person u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum zu nennen
  • Man muss den Interviewer aber nicht in die Wohnung lassen...
  • Man kann den Rest des Fragebogens auch selbst ausfüllen und der Erhebungsstelle zusenden.
  • Man muss nur die Fragen auf dem Papier beantworten, keinerlei zusätzlichen des Interviewers.
  • Es gibt keine Fragen zur parteilichen Gesinnung oder zum Gehalt.
  • Die Angabe zur Glaubensrichtung ist nicht Pflicht.
  • Auch während der Befragung kann man jederzeit das Gespräch beenden.
  • Der Interviewer muss am Ende der Befragung im Beisein des Befragten den Umschlag mit dem Fragebogen versiegeln.

Ziviler Ungehorsam (keine Anleitung!)

Diverses

  • Im Rahmen eines Zensus-Vortrags auf der Cebit bestätigte Frau Annette Pfeiffer vom Statistischen Bundesamt, daß Boykott-Bußgelder (wenn überhaupt) eine Höhe von 100 bis 300 Euro haben würden.
  • Gestellte Fragen werden von den Erhebungsstellen anscheinend großteils an die jeweils "zuständigen" Landesministerien weitergeleitet.

Andererseits erhalten Bürger Antworten mit Absender/Telefonnummer der jeweiligen Kommune. Für den nötigen Datenschutz wird jedoch ein Abschottungsgebot der gesamten Erhebung angepriesen, diese Abschottung existiert also offensichtlich überhaupt nicht! (Wenn das kein Ansatzpunkt für Klagen ist!?)

  • Hochschulgruppe der Piraten Erfurt:
 Veranstaltung im Rahmen "Open Hörsaal" geplant (April)
  • Bastian (Jena) plant Koordinationstreffen von Piraten und anderen Vereinigungen
  • Koordinationstreffen in der Woche vor dem KPT geplant

Ansprechpartner

  • Koordinator Thüringen: Flexi
  • Koordinator Jena: Oli