TH:Vorstand Geschaeftsordnung v2: Unterschied zwischen den Versionen

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(Mitgliederverwaltung)
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Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet.
 
Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet.
 
  
 
Voraussetzungen für einen Versand von obigen Listen sind
 
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1.) Der Mitgliederverwalter der Untergliederung hat eine Datenschutzerklärung unterschrieben und beim Landesvorstand hinterlegt.
 
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2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails, Brief oder Versenden von verschlüsselten zip-dateien, wobei das Passwort mündlich weitergegeben werden muss.
 
2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails, Brief oder Versenden von verschlüsselten zip-dateien, wobei das Passwort mündlich weitergegeben werden muss.

Version vom 15. Dezember 2010, 21:51 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->TH:Vorstand Geschaeftsordnung v2

Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das vorläufige Protokoll dient als Einladung der Vorstandsmitglieder zur nächsten Vorstandssitzung. Eine Information der Mitglieder über den neuen Termin ist durch den für die innerparteiliche Transparenz zuständigen Beisitzer zu gewährleisten.

(2) Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden.

(3) Zu Vorstandssitzungen per Telefon Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung durch den Transparenz-Beisitzer veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind sind neben den in der Satzung geregelten Personen und Organen (§6a (6)) auch der Geschäftsstellenleiter.

Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen.

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.

§5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Sonstiges

§7 Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder (4 Stimmen) ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag vorliegt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.

§8 Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.


§9 Vorstandssitzungen

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind. Generell sind Wortmeldungen aus dem Kreis der Anwesenden erwünscht. Der Moderator erteilt hierzu Rederecht an die Gäste.

Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und ein Vertreter der vorher benannt wird.

Der Mitgliederverwalter des Landesverbandes hat auf Anfrage des Mitgliederverwalters einer Untergliederung unverzüglich eine der folgende Aufstellungen vollständig zu versenden:

1.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und E-Mailadresse der jeweiligen Mitglieder. Sollte keine E-Mailadresse vorliegen muss die Postadresse angegeben werden.

2.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und dem aktuellen Bezahlstatus der jeweiligen Mitglieder.

3.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und der aktuellen Adresse der jeweiligen Mitglieder.

Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet.

Voraussetzungen für einen Versand von obigen Listen sind

1.) Der Mitgliederverwalter der Untergliederung hat eine Datenschutzerklärung unterschrieben und beim Landesvorstand hinterlegt.

2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails, Brief oder Versenden von verschlüsselten zip-dateien, wobei das Passwort mündlich weitergegeben werden muss.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Hendrik, Sylvia
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Hendrik, Sylvia
  • Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Wilm
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Hendrik, Sylvia
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik
  • Personalfragen: Wilm, Peter
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Irmgard
  • Spendenwesen: Wilm, Irmgard
  • Öffentlichkeitsarbeit: Peter, Bernd
  • Presse: Peter, Bernd
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Bernd
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Wilm, Irmgard
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Wilm, Hendrik
  • Mitgliederverwaltung: Wilm, Hendrik
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard
  • Zuschüsse: Irmgard
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Hendrik, Sylvia
  • Veröffentlichung von Protokollen udgl., Transparenz nach innen: David
  • Mitgliederkommunikation: Ansprechpartner für Neumitglieder, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: David, Sylvia, Bernd
  • Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Sylvia
  • Web 2.0: David, Sylvia

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 10. 06. 2010 in Kraft.