TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 5 – Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. August 2010, 12:05 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Kreisverband Erfurt von Alexandra. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra]]
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Erfurt / §5
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §5, Absatz 4,5 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:
§ 5 – Rechte und Pflichten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neuer Text:
§ 5 – Rechte und Pflichten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
- Begründung
Präzisierung von Absatz (4) durch die Anzahl an Monaten, die ein Pirat im Rückstand sein darf ohne seine Stimmrechte zu verlieren. Absatz (5) wird durch Umformulierung ebenso präzisiert.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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