TH:LPT2019.1 SAA2: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2019, 20:41 Uhr
Antragstitel
Einladungsfrist Mitgliederversammlung
Antragstext
Die Versammlung möge beschließen, den Text zu § 9 – "Satzungs- und Programmänderung" Ansatz (2) wie folgt zu anzupassen.
IST:
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
SOLL:
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
Antragsbegründung
Folgende Änderung zur Änderung der Einladungsfrist auf vier Wochen
Antragssteller
Christian F.