TH:Kreisverband Ilm-Kreis/KPT2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. November 2013, 10:05 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 18.03.2013 |
Gliederung | Kreisverband Ilm-Kreis |
Antragsteller | Jennes |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §6, §13 |
Zusammenfassung des Antrags | Die Skatbank Altenburg setzt das Vieraugenprinzip bei jeder Transaktion durch (kostet!) |
Schlagwörter | Finanzordnung |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelAnpassung Finanzordnung Antragstext Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text
§6(12) "Der Landesvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts kann in Anspruch genommen werden. " sowie §13(2) Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion ab 100 € muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet bzw. legitimiert werden. sowie §13(3) Der Schatzmeister des Kreisverbandes kann gegen Transaktionen sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert. durch den neuen Text §6(12) Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts kann in Anspruch genommen werden. und §13(2) (gestrichen) und §13(3) Der Schatzmeister des Kreisverbandes kann gegen Finanzbeschlüsse sein Veto einlegen, wenn es die Finanzlage erfordert. zu ersetzen.AntragsbegründungBegründung für den ersten Teil: Seit 2009 steht dieses in unserer Satzung und wurde bisher immer so interpretiert - und gehandhabt -, dass Ausgaben ab 100 EUR einen Vorstandsbeschluss benötigen. Die Skatbank hat sich jetzt einmal unsere Satzung hergenommen und daraufhin unsere Zugangsberechtigungen geändert. Dass wir damit Beschlüsse meinten, interessiert nicht. Jede Überweisung ist eine Transaktion und so wurde unsere Satzung jetzt ausgelegt. Bisher hatten wir immer 2 Vorstandsmitglieder mit Einzelvollmacht auf dem Bankkonto. War der Schatzi mal im Urlaub, konnte die Vertretung ggf. dringende Überweisungen tätigen. Ob zu jeder Ausgabe ab 100 EUR ein Beschluss vorliegt, wird immer von unseren Kassenprüfern überprüft. Es ist ausreichend, wenn in der GO ein Betrag steht, ab dem ein Vorstandsbeschluss erforderlich ist. Jetzt muß JEDE Überweisung von 2 Vorstandsmitgliedern ausgeführt werden. Eine Beschränkung auf Überweisungen ab 100 EUR ist banktechnisch nicht möglich. Es kommt hinzu, dass damit eine Umstellung vom chip-Tan-Verfahren (TAN-Erzeugung über Kartenleser und Chipkarte, kostet nix) auf mobile-TAN erforderlich war (jede TAN wird per SMS zugesendet, jede SMS kostet 0,10 EUR). Wenn untergeordnete Gliederungen die Satzung des Landesverbandes in diesem Punkt nicht durch eigene Satzung überschreiben, könnte es sein, dass die Skatbank auch bei diesen KVs diese Regelung durchsetzt. Begrüdung für die Änderung von §11(3) Gegen eine Transaktion = Überweisung ein Veto einzulegen ist zu spät. Wenn schon, dann gegen den Beschluss. Piratenpad
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