Beschränkung der Spenden durch juristische Personen und Personengesellschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Box grau||Die Summe der Spenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft an den Landesverband der PIRATEN Thüringen und alle anhängigen Gliederungen soll 5000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag von den Gliederungen, die die Spenden eingeworben haben, anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe, einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder dem Spender zurückzuführen.}} | {{Box grau||Die Summe der Spenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft an den Landesverband der PIRATEN Thüringen und alle anhängigen Gliederungen soll 5000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag von den Gliederungen, die die Spenden eingeworben haben, anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe, einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder dem Spender zurückzuführen.}} | ||
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Version vom 27. April 2010, 22:04 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Frank11 und Wilm. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Frank11 und Wilm]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 11 - Finanzordnung
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschliessen in in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:
- Begründung
1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar.
2. Die Partei begibt sich durch die Annahme größerer Beträge in eine Abhängigkeit zum Spender und verliert damit ihre politische Handlungsfreiheit, die unter allen Umständen gewahrt werden muss.
3. Im Sinne unseres Grundsatzprogramms besteht eine Unvereinbarkeit zwischen unserer Haltung zu Lobbyismus und Korruption auf der einen Seite und der Annahme größerer Spendenbeträge auf der anderen Seite.
4. Mit dieser Satzungsänderung gewinnen wir ein erhebliches Maß an Glaubwürdigkeit, die mit Geld nicht zu bezahlen ist. Dies hebt uns deutlich von den etablierten Parteien und ihrem fragwürdigen Umgang mit Spendengeldern ab.
5. Mögliche finanzielle Verluste werden leicht durch den Gewinn an Sympathie, Bürgervertrauen und damit neuen Mitgliedern ausgeglichen.
6. Kleinere Spenden von juristischen Personen und Personengesellschaften, z.B. Kulanz bei Sachzuwendungen (Copyshops, Veranstaltungshäuser, Stammkneipen ...), sind durch die 5000€ abgedeckt, weshalb dieser Antrag die politische Arbeit an der Basis nicht behindert.
Anmerkung: Es sollte auch in der Finanzordnung der PIRATEN Thüringen "... einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden ..." heissen, da sonst über Ländergrenzen hinweg Spenden an piratennahe Vereinigungen möglich wären.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- DaWi 21:04, 27. Apr. 2010 (UTC)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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