TH:Vorstand Geschaeftsordnung v7: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:
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    Vorsitzender: Wilm Schumacher
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    Stellvertretende Vorsitzende: Lara Lämke
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    Schatzmeister: Irmgard Schwenteck
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    Generalsekretär:  Hendrik Stiefel
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    Politischer Geschäftsführer:  Benjamin Ißleib
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    Beisitzer:  Yves Jandek, Johanna Dorothea Ludwig
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§ 2 Beschlussfassung
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Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.
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Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die  Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.
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Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder  gemeinsam. Ausgaben bis zur Summe von 100,-€ pro Quartal können durch ein  Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
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Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
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    Ausgaben die 500 € überschreiten
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    Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums
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Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
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Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Verschlusssachen  werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.
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§ 3 Einladung zu Vorstandssitzungen
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Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information an die Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die öffentliche Mailingliste. Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem  Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
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§ 4 Anträge zu einer Vorstandssitzung
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Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Antragsberechtigt sind die in der Satzung geregelten Personen und Organe (§6a (6)) sowie der Geschäftsstellenleiter. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Schriftform: Der  Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein, außerdem muss der Antrag um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein, sofern keine andere Regelung gilt. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
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§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
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Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
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§ 6 Leitung der Vorstandssitzungen
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Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter, welcher von den Anwesenden bestimmt wird, geleitet.
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§ 7 Abstimmungen
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Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
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§ 8 Protokollführung
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Über  den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll  angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des  Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden  Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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§ 9 Umlaufbeschlüsse
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Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse  werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese aufzuführen. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche private Daten berühren (z.B. Beitragsermäßigungen).
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§ 10 Geschäftsordnung
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Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
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§ 11 Vorstandssitzungen
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Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
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§ 12 Mitgliederverwaltung
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(1)  Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem  Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.
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(2)  Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die  für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.
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(3)  Die Verwendung der Mitgliederlisten zum versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff zur Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die  Serienmails.
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§ 13 Finanzen
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Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Landesvorstandsmitglied hat je Monat ein Reisekostenbudget von 100,- Euro. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer  Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
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§ 14 Aufgabenverteilung
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Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Prioritäten wieder:
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    Vertretung der Partei nach innen und außen: Wilm, Lara
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    Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Wilm, Lara
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    Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Ben, Lara
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    Innerparteiliche Meinungsbildung: Ben, Hendrik, Yves
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    Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Wilm, Hendrik
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    Führung der laufenden Geschäfte: Hendrik, Yves
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    Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Hendrik, Yves
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    Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Hendrik, Lara, Doro
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    Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Ben, Yves, Lara
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    Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen :  Ben, Wilm
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    Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik, Doro
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    Mitgliederverwaltung: Hendrik, Irmgard
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    Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Wilm
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    Controlling: Irmgard, Wilm
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    Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard, Wilm
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    Spendenwesen: Irmgard
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    Zuschüsse: Irmgard, Hendrik
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    Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Wilm, Doro, Yves
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    Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Hendrik, Yves
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    Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Lara, Doro
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    Verwaltung der Kontakte der Kreisverbände: Yves, Doro, Hendrik
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    Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach Innen: Lara, Doro
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    Mitgliederkommunikation, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Doro, Lara, Wilm
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    Ansprechpartner für Neumitglieder: Lara, Doro
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    Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Wilm, Lara
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    Web 2.0: Ben, Yves
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    laufende Aufgaben: Lara, Doro, Yves
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§ 15 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
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Diese Geschäftsordnung tritt am 18. März 2013 in Kraft

Version vom 18. März 2013, 21:26 Uhr

§ 1Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

    Vorsitzender: Wilm Schumacher
    Stellvertretende Vorsitzende: Lara Lämke 
    Schatzmeister: Irmgard Schwenteck 
    Generalsekretär:  Hendrik Stiefel
    Politischer Geschäftsführer:   Benjamin Ißleib
    Beisitzer:  Yves Jandek, Johanna Dorothea Ludwig 

§ 2 Beschlussfassung Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ausgaben bis zur Summe von 100,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden. Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

   Ausgaben die 500 € überschreiten
   Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums

Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. § 3 Einladung zu Vorstandssitzungen Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information an die Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die öffentliche Mailingliste. Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. § 4 Anträge zu einer Vorstandssitzung Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Antragsberechtigt sind die in der Satzung geregelten Personen und Organe (§6a (6)) sowie der Geschäftsstellenleiter. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Schriftform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein, außerdem muss der Antrag um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein, sofern keine andere Regelung gilt. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. § 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. § 6 Leitung der Vorstandssitzungen Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter, welcher von den Anwesenden bestimmt wird, geleitet. § 7 Abstimmungen Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. § 8 Protokollführung Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung. § 9 Umlaufbeschlüsse Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese aufzuführen. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche private Daten berühren (z.B. Beitragsermäßigungen). § 10 Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes. § 11 Vorstandssitzungen Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind. § 12 Mitgliederverwaltung (1) Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. (2) Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. (3) Die Verwendung der Mitgliederlisten zum versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff zur Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails. § 13 Finanzen Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Landesvorstandsmitglied hat je Monat ein Reisekostenbudget von 100,- Euro. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen. § 14 Aufgabenverteilung Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Prioritäten wieder:

   Vertretung der Partei nach innen und außen: Wilm, Lara
   Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Wilm, Lara
   Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Ben, Lara
   Innerparteiliche Meinungsbildung: Ben, Hendrik, Yves
   Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Wilm, Hendrik
   Führung der laufenden Geschäfte: Hendrik, Yves
   Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Hendrik, Yves
   Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen: Hendrik, Lara, Doro
   Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Ben, Yves, Lara
   Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen :  Ben, Wilm
   Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik, Doro
   Mitgliederverwaltung: Hendrik, Irmgard
   Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Wilm
   Controlling: Irmgard, Wilm
   Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard, Wilm
   Spendenwesen: Irmgard
   Zuschüsse: Irmgard, Hendrik
   Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Wilm, Doro, Yves
   Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Hendrik, Yves
   Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Lara, Doro
   Verwaltung der Kontakte der Kreisverbände: Yves, Doro, Hendrik
   Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach Innen: Lara, Doro
   Mitgliederkommunikation, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Doro, Lara, Wilm
   Ansprechpartner für Neumitglieder: Lara, Doro
   Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Wilm, Lara
   Web 2.0: Ben, Yves
   laufende Aufgaben: Lara, Doro, Yves

§ 15 Inkrafttreten und sonstige Regelungen Diese Geschäftsordnung tritt am 18. März 2013 in Kraft