TH:Landesparteitag 2013.1/GO5: Unterschied zwischen den Versionen

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(Redeordnung)
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(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten.
 
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(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.
 
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(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es mehrere Rednerlisten, die mit den Indizes i = 1 bis n durchnummeriert sind. Der Index repräsentiert die Anzahl aller artikulierten Beiträge zu Anträgen, die nicht die GO betreffen.
 
(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es mehrere Rednerlisten, die mit den Indizes i = 1 bis n durchnummeriert sind. Der Index repräsentiert die Anzahl aller artikulierten Beiträge zu Anträgen, die nicht die GO betreffen.

Version vom 15. März 2013, 21:08 Uhr

GO-Antrag auf Änderung der GO

Es wird ein neuer Punkt namens eingefügt [nach Absatz "allgemeine Anträge an die Versammlung"]:

Redeordnung

Alternative 1

(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten.

(a) Zustimmungsliste: Für Personen mit Redebeiträge für den Antrag.
(b) Ablehnungsliste: Für Personen mit Redebeiträge gegen den Antrag.
(c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller.

(2) Jede dieser Rednerlisten wird durch eine Reihe repräsentiert. Für Wortbeiträge haben sich die Personen entsprechend der Listenkriterien in der entsprechenden Reihe hinten anzustellen.

(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.

Alternative 2

(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es mehrere Rednerlisten, die mit den Indizes i = 1 bis n durchnummeriert sind. Der Index repräsentiert die Anzahl aller artikulierten Beiträge zu Anträgen, die nicht die GO betreffen.

(2) Die Rednerlisten sind in geeigneter Weise auf Personenreihen abzubilden, entweder durch mehrere Reihen oder durch eine Reihe, in welcher Personen mit dem kleinsten Index vorne stehen. Personen, die sich zu Wort melden möchten, haben sich hinter die Personen anzustellen, die den gleichen Index haben, wie sie.

(3) Der Reihe nach dürfen die Personen mit dem kleinsten Index beginnend ihren Wortbeitrag kundtun.