TH:Landesparteitag 2013.1/GO5: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten. | (1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten. | ||
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: (a) Zustimmungsliste: Für Personen mit Redebeiträge für den Antrag. | : (a) Zustimmungsliste: Für Personen mit Redebeiträge für den Antrag. | ||
: (b) Ablehnungsliste: Für Personen mit Redebeiträge gegen den Antrag. | : (b) Ablehnungsliste: Für Personen mit Redebeiträge gegen den Antrag. | ||
: (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller. | : (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller. | ||
(2) Jede dieser Rednerlisten wird durch eine Reihe repräsentiert. Für Wortbeiträge haben sich die Personen entsprechend der Listenkriterien in der entsprechenden Reihe hinten anzustellen. | (2) Jede dieser Rednerlisten wird durch eine Reihe repräsentiert. Für Wortbeiträge haben sich die Personen entsprechend der Listenkriterien in der entsprechenden Reihe hinten anzustellen. | ||
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(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun. | (3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun. |
Version vom 15. März 2013, 20:44 Uhr
GO-Antrag auf Änderung der GO
Es wird ein neuer Punkt namens eingefügt [nach Absatz "allgemeine Anträge an die Versammlung"]:
Redeordnung
(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten.
- (a) Zustimmungsliste: Für Personen mit Redebeiträge für den Antrag.
- (b) Ablehnungsliste: Für Personen mit Redebeiträge gegen den Antrag.
- (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller.
(2) Jede dieser Rednerlisten wird durch eine Reihe repräsentiert. Für Wortbeiträge haben sich die Personen entsprechend der Listenkriterien in der entsprechenden Reihe hinten anzustellen.
(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.