TH:Kreisverband Erfurt/Vorstand/Vorstand-Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Geschäftsordnung tritt am 19.02.2012 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen.
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Diese Geschäftsordnung tritt am 14.03.2013 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen.
  
  
 
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Version vom 14. März 2013, 21:02 Uhr

Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 14.03.2013

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbands Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim außerordentlichen KPT am 07.01.2012 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufagben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen können per Telefon, Internet oder im „real life“ abgehalten werden.
(2) Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
(3) In der Regel wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen
2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Erfurt Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein. Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur mit Einverstädnis eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den an der Sitzung beteiligten Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht und Stellungnahme gereicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki veröffentlicht.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender (Tim):
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Vertretung und Repräsentation nach Außen
    • Vertretung nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
    • Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
    • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen
    • Planung des Jahresprogramms
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Einrichtung und Verwaltung der Kreisgeschäftsstelle
  • Stellvertretender Vorsitzender (Falko):
    • Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
    • Organisation von Info-Ständen
    • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
    • Schnittstelle zur AG KoPo
    • unterstützt PolGef bei Programm und inhaltlicher Arbeit
    • Protokoll- / Schriftführer
  • Schatzmeister (André):
    • Kontoverwaltung
    • Finanzmittelverwaltung
    • Spendenwesen / Parteienfinanzierung
    • Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
    • Haushaltsplanung
    • Schnittstelle zur HSG Erfurt
  • Generalsekretär (Anthony):
    • Mitgliederverwaltung
    • Mitgliedergewinnung und -motivation
    • Betreuung und Einführung von Neumitgliedern
    • Organisation von Einführungsveranstaltungen Piraten-Tools
    • „Ersatzschatzmeister“ (für den Fall, dass André ausscheidet)
    • Kontakt/ Besetzung der Geschäftsstelle
  • Politischer Geschäftsführer (Philipp):
    • Programmarbeit und politische Arbeit
    • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Protokoll- / Schriftführer
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Schnittstelle zur AG LiquidErfurt
  • Beisitzer (Markus):
    • Betreuung des YouTube-Account (bisherige Beauftragung endet)
    • Unterstützung des politischen Geschäftsführers
    • Koordination von thematischen Stammtischen („Hohe Lilie“)
    • Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und

Örtlichkeiten

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
(3) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Kreisschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 14.03.2013 in Kraft. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen.