TH:Vorstand Geschaeftsordnung v5: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. | Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2012, 13:45 Uhr
Landesverband_Thüringen->TH:Vorstand Geschaeftsordnung v5
- Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN Thüringen
Inhaltsverzeichnis
- 1 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- 2 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 3 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 4 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 5 §5 Abstimmungen
- 6 §6 Protokollführung
- 7 §7 Umlaufbeschlüsse
- 8 §8 Geschäftsordnung
- 9 §9 Vorstandssitzungen
- 10 §10 Mitgliederverwaltung
- 11 §11 Finanzen
- 12 §12 Aufgabenverteilung
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information an die Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die öffentliche Mailingliste. (2) Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. (3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. (4) Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Antragsberechtigt sind neben den in der Satzung geregelten Personen und Organen (§6a (6)) sowie der Geschäftsstellenleiter. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Schriftform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein, außerdem muss der Antrag um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein, sofern keine andere Regelung gilt. Anträge können per Email an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§7 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Landesschatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
§8 Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3 Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
§9 Vorstandssitzungen
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
§10 Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter.
§11 Finanzen
Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Landesvorstandsmitglied hat je Monat ein Reisekostenbudget von 100 Euro. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechungen sind bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
§12 Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei nach innen und außen: Gerald, Vertretung: Carsten
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Carsten, Gerald
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Gerald, Carsten
- Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Philipp, Robert
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Gerald, Philipp
- Mitgliederverwaltung: Philipp, Irmgard
- Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Irmgard, Carsten
- Controlling: Irmgard zusammen mit Rechnungsprüfern
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard, Gerald
- Spendenwesen: Irmgard, Philipp
- Zuschüsse: Irmgard, Philipp
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Henry, Gerald
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Gerald, Carsten
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Carsten, Philipp
- Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Philipp
- Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: Philipp
- Mitgliederkommunikation: Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Gerald, Philipp
- Ansprechpartner für Neumitglieder: Gerald, Philipp
- Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Gerald, Carsten
- Web 2.0: Henry, Philipp
- laufende Aufgaben: Robert
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tratt am 15. Mai 2012 in Kraft und wurde zuletzt am 19.Oktober 2012 modifiziert.