Diskussion:Antragsfabrik/Moderatorenwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu  §3 Pflichten der Mitglieder
 
  
''(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, '''entscheidet ein Moderator.'''''
 
 
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt?
 

Aktuelle Version vom 18. März 2010, 19:03 Uhr