Diskussion:Antragsfabrik/Moderationsregeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. März 2010, 18:58 Uhr
Zu §3 Pflichten der Mitglieder
(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator.
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt? --EviSell 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)

