TH:Kreisverband Gotha/Vorstands GO: Unterschied zwischen den Versionen
(→§10 Umfragen) |
K (hat „TH:Kreisverband Gotha/Vorschlag Vorstands GO“ nach „TH:Kreisverband Gotha/Vorstands GO“ verschoben: Ist kein Vorschlag mehr sondern wurde abgestimmt) |
(kein Unterschied)
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Version vom 15. April 2012, 14:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- 2 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 3 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 4 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 5 §5 Abstimmungen
- 6 §6 Protokollführung
- 7 §7 Umlaufbeschlüsse
- 8 §8 Geschäftsordnung
- 9 §9 Vorstandssitzungen
- 10 §10 Umfragen
- 11 § 11 - Finanzen
- 12 §12 Aufgabenverteilung
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information der Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die Mailingliste.. (2) Alternativ kann zu Sitzungen 5 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. (3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. (4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Das Antragsrecht ist in der Satzung gegelt (2) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen. (3) Anträge können per Email an vorstand@piraten-gotha.de eingereicht werden.
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§7 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Schatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
§8 Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann mit einer 2/3 Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
§9 Vorstandssitzungen
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
§10 Umfragen
- Der Vorstand führt für relevante Anträge eine Mitgliederbefragung durch. Die Dauer der Umfrage beträgt mindestens 7 Tage und wird vom Vorstand beschlossen.
- Die Mitgliederbefragung erfolgt online. Hierzu stellt der Kreisverband ein registrierungspflichtiges Umfragetool zur Verfügung. Jedes Mitglied kann nur einmal abstimmen, das Abstimmungsergebnis wird nach Abschluss der Befragung grundsätzlich öffentlich, wenn nicht die Mehrheit der Abstimmenden Nicht-Öffentlichkeit der Abstimmungsergebnisse verlangt. Hierzu ist direkt zur Umfrage eine Abstimmungsoption zur Bestimmung der Öffentlichkeit/Nicht-Öffentlichkeit beizufügen.
§ 11 - Finanzen
Der Kreisschatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluß. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
§12 Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei nach innen und aussen: X
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: X
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: X
- Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: X
- Einberufung der Mitgliederversammlung: X
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: X
- Spendenwesen: X
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit: X
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen: X
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: X
- Mitgliederverwaltung: X
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: X
- Zuschüsse: X
- Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: X
- Mitgliederkommunikation: Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: X
- Ansprechpartner für Neumitglieder: X
- Kommunikation mit dem Landesvorstand und ander Vorstände: X
- Bindeglied Jupis: X
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am X.X 2012 in Kraft.