TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Antragsfristen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2011, 16:29 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Stephan Beyer]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
§ 10 Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
- Begründung
Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.
In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.
Da nicht zu rechtfertigen ist, dass ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes eine andere Antragsfrist hat, wird diese auch auf 2 Wochen heruntergesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Carsten Eckart
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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