TH:Landesparteitag 2013.1/GO4: Unterschied zwischen den Versionen

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     (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller.  
 
     (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller.  
  
(2) Pro- und Kontra-Beiträge werden (wenn vorhanden) abwechselnd vorgetragen. Neutrale Redebeiträge und Fragen werden gesammelt vor und nach (undbei Bedarf zwischen) den Pro/Kontra-Beiträgen behandelt.
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(2) Pro- und Kontra-Beiträge werden (wenn vorhanden) abwechselnd vorgetragen. Neutrale Redebeiträge und Fragen werden gesammelt vor und nach (und bei Bedarf zwischen) den Pro/Kontra-Beiträgen behandelt.
  
 
(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.
 
(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.

Aktuelle Version vom 16. März 2013, 11:21 Uhr

GO-Antrag auf Änderung der GO. (GO1 und 3 sind an der Stelle gleich)

Es wird ein neuer Punkt 5.2. Redeordnung eingeführt und die anderen Nummern jeweils um eins erhöht.

(1) Zu Anträgen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen, gibt es folgende Rednerlisten.

   (a) Zustimmungsliste: Für Personen mit Redebeiträge für den Antrag. 
   (b) Ablehnungsliste: Für Personen mit Redebeiträge gegen den Antrag. 
   (c) Unentschlossenheits- und Frageliste: Für Personen mit neutralen Redebeiträgen, d.h. für und gegen den Antrag, sowie für Fragen an den Antragssteller. 

(2) Pro- und Kontra-Beiträge werden (wenn vorhanden) abwechselnd vorgetragen. Neutrale Redebeiträge und Fragen werden gesammelt vor und nach (und bei Bedarf zwischen) den Pro/Kontra-Beiträgen behandelt.

(3) Der Reihe nach dürfen die in den Reihen vorne stehenden Personen ihren Wortbeitrag kundtun.



Begründung:

Es gibt aus Bayern sehr gute Erfahrungen mit diesem Redekonzept und ich würde mir wünschen, es auch in Thüringen auszuprobieren.