TH:KV Jena/Workflow Antraege: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn mit einem Schreiben (z.B. per Mail an [mailto:vorstand@piraten-jena.de vorstand@piraten-jena.de]) der Vorstand über die aktuelle Version des Antrags (z.B. mit einem Wiki-Link) informiert und formlos die Absicht kundgetan wurde, den Antrag in dieser Version zum Kreisparteitag einreichen zu wollen. | Jeder Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn mit einem Schreiben (z.B. per Mail an [mailto:vorstand@piraten-jena.de vorstand@piraten-jena.de]) der Vorstand über die aktuelle Version des Antrags (z.B. mit einem Wiki-Link) informiert und formlos die Absicht kundgetan wurde, den Antrag in dieser Version zum Kreisparteitag einreichen zu wollen. | ||
− | Programmanträge und Satzungsänderungsanträge müssen spätestens 2 Wochen vor dem Kreisparteitag eingereicht werden (§ 8 Abs. 2 der Satzung). Sonstige Anträge haben keine Einreichungsfrist und können sogar noch auf dem Parteitag selbst schriftlich gestellt werden. | + | Programmanträge und Satzungsänderungsanträge müssen spätestens 2 Wochen vor dem Kreisparteitag eingereicht werden (§ 8 Abs. 2 der Satzung). Auf der Wikiseite zum Kreisparteitag findest du das genaue Datum, wann die Einreichungsfrist endet. Sonstige Anträge haben keine Einreichungsfrist und können sogar noch auf dem Parteitag selbst schriftlich gestellt werden. |
Ist der Antrag beim Vorstand fristgemäß eingereicht, erhält er den Vermerk "eingereicht" und darf jetzt nicht mehr verändert werden. | Ist der Antrag beim Vorstand fristgemäß eingereicht, erhält er den Vermerk "eingereicht" und darf jetzt nicht mehr verändert werden. |
Version vom 10. Dezember 2012, 10:29 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
ANTRÄGE UND BESCHLÜSSE IM KREISVERBAND - Wie geht das?
Stufe 1: Gedanken machen
Du möchtest ein bestimmtes Thema in das Programm des KV Jena aufnehmen? Du findest eine Regelung in der Satzung nicht so toll und hast einen Verbesserungsvorschlag? Du hast eine Idee, wie man etwas im Kreisverband grundsätzlich besser machen oder besser regeln könnte?
Mach dir konkrete Gedanken zu dem, was du vorschlagen möchtest. Suche dir dazu die entsprechenden Informationen zusammen, z.B. im Wiki oder einer anderen Quelle im Internet. Suche dir wenn möglich andere Piraten, mit denen du dein Vorhaben diskutieren kannst oder die dich dabei unterstützen wollen.
Stufe 2: Antrag formulieren
Grundlegende Beschlüsse werden im Kreisverband von der Mitgliederversammlung gefasst, landläufig als Kreisparteitag bezeichnet. Laut unserer Satzung findet der Kreisparteitag mindestens einmal jährlich statt.
Wird ein derartiger Beschluss (z.B. über eine Programmänderung oder eine Satzungsänderung) angestrebt, ist dazu ein Antrag zu stellen. Es gibt verschiedene Anträge wie nachfolgend aufgeführt:
- 1. Programmantrag
- Programmantrag (der Antrag betrifft ein neues Thema, das unter einem bestehenden Programmpunkt eingeordnet werden kann)
- Programmänderungsantrag (der Antrag möchte gern eine bereits bestehende Programmpassage ändern)
- Leitlinie (der Antrag möchte gern einen komplett neuen Programmabschnitt ins Programm einfügen)
- 2. Satzungsänderungsantrag
- es wird zu einem bestehenden Abschnitt der Satzung (§, Abs. etc.) eine Änderung vorgeschlagen
- 3. Sonstiger Antrag
- Positionspapier (Antrag zur Bestimmung einer programmatischen Position zu einem aktuellen Thema)
- Sonstiger Antrag (Antrag zu organisatorischen, technischen oder sonstigen Regelungen)
Programmanträge und Satzungsänderungsanträge müssen vom Kreisparteitag mit einer 2/3-Mehrheit angenommen werden, für Sonstige Anträge reicht eine einfache Mehrheit.
Lege fest, in welche Kategorie dein Antrag hineinpaßt und formuliere ihn möglichst schlüssig aus. Jeder Antrag besteht aus
- einem Antragstitel
- einer kurzen Antragsbeschreibung (nur ein paar Worte, worum es geht)
- dem eigentlichen Antragstext
- der Antragsbegründung
Nur der eigentliche Antragstext wird später beschlossen und z.B. ins Programm übernommen.
Insbesondere bei Satzungsänderungen oder bei Änderungen an Programmpassagen kann es von Vorteil sein, die alte Fassung der neuen Fassung gegenüber zu stellen, um einen direkten Vergleich zu ermöglichen.
Stufe 3: Antrag ins Antragsportal stellen
Der nächste Kreisparteitag wird am 9. März 2013 stattfinden. Informationen zur Veranstaltung findest du hier. Trotzdem kann man auch jetzt schon jederzeit Anträge dafür ins sogenannte Antragsportal einstellen:
Dafür ist eine Anmeldung im Wiki erforderlich, d.h. ein Nutzerprofil muss vorhanden sein. Falls du noch kein Wiki-Nutzer bist, kannst du dich über "Benutzerkonto erstellen" rechts oben im Wiki anmelden.
Im Antragsportal gibt es eine Übersicht aller bisher eingereichten Anträge und die Möglichkeit einen neuen Antrag einzureichen. Die Vorgehensweise ist formularbasiert und eigentlich selbsterklärend.
Falls du dabei Hilfe benötigst, sprich einen erfahrenen Piraten oder ein Vorstandsmitglied an.
Stufe 3: Antragsprüfung / Diskussionsphase
Der im Antragsportal eingetragene Antrag wird nun vom Vorstand geprüft, z.B. auf die Beachtung formaler Kriterien usw. Nach Prüfung erhält er den Vermerk "geprüft".
Der Antrag kann auch im Antragsportal jetzt noch geändert werden, z.B. wenn man auf Fehler hingewiesen wird, Rechtschreibkorrekturen durchführen oder eine Aussage umformulieren will.
Auf der letzten Seite des Antragsformulars kann man auch einen Link zu einem Pad angeben, in dem weitere Informationen zum Antrag stehen oder wo die Diskussion zum Antrag stattfindet. Außerdem ist es möglich, unter dem jeweiligen Antrag Pro- bzw. Contra-Argumente anzuführen und bereits im Vorfeld zu signalisieren, ob man für oder gegen diesen Antrag stimmen wird. Über eine gewisse Diskussionsphase hinweg bekommt der Antragsteller u.U. so ein Feedback und kann ggf. Anregungen und Kritik noch in den Antrag einarbeiten.
Stufe 4: Antrag einreichen
Jeder Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn mit einem Schreiben (z.B. per Mail an vorstand@piraten-jena.de) der Vorstand über die aktuelle Version des Antrags (z.B. mit einem Wiki-Link) informiert und formlos die Absicht kundgetan wurde, den Antrag in dieser Version zum Kreisparteitag einreichen zu wollen.
Programmanträge und Satzungsänderungsanträge müssen spätestens 2 Wochen vor dem Kreisparteitag eingereicht werden (§ 8 Abs. 2 der Satzung). Auf der Wikiseite zum Kreisparteitag findest du das genaue Datum, wann die Einreichungsfrist endet. Sonstige Anträge haben keine Einreichungsfrist und können sogar noch auf dem Parteitag selbst schriftlich gestellt werden.
Ist der Antrag beim Vorstand fristgemäß eingereicht, erhält er den Vermerk "eingereicht" und darf jetzt nicht mehr verändert werden.
Stufe 5: Abstimmung
Der Vorstand übernimmt die eingereichten Anträge in die Tagungsordnung des Kreisparteitags. Die Versammlungsleitung stellt die Anträge zur Abstimmung.
Das Abstimmungsergebnis wird ebenfalls im Antragsportal dokumentiert.
Die Texte der angenommenen Anträge werden in das Programm bzw. die Satzung übernommen.