TH:KV Jena/Vorstand Geschaeftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== 1. Vorstandssitzungen ==
 
== 1. Vorstandssitzungen ==
  
 
=== § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen ===
 
=== § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen ===
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der
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(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.<br>
laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende
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(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.<br>
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(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im
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„real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail
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eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer
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vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den
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behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor
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Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf
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Antrag möglich.
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=== § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
 
=== § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den
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(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 27.02.2011 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.<br>
Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten
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(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.
Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:<br>
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1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei
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Thüringen<br>
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2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Jena
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Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit
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Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung
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müssen in schriftlicher Form vorliegen.
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=== § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss ===
 
=== § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss ===
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein
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Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines
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Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder
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antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die
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Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer
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Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung
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nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
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=== § 4 Leitung der Vorstandssitzungen ===
 
=== § 4 Leitung der Vorstandssitzungen ===
Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder
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Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter
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angeleitet.
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=== § 5 Abstimmungen ===
 
=== § 5 Abstimmungen ===
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine
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Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.
anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der
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Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im
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Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des
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Vorstandes möglich.
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=== § 6 Protokollführung ===
 
=== § 6 Protokollführung ===
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
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Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.
Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse,
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Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu
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Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
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Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur
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Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der
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nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste
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veröffentlicht.
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== 2. Aufgabenverteilung ==
 
== 2. Aufgabenverteilung ==
* Vertretung der Partei: Vorsitzender
 
* Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
 
* Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär
 
* Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
 
* Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
 
* Personalfragen: Generalsekretär
 
* Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
 
* Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer
 
* Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer
 
* Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
 
* Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
 
* Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
 
* Mitgliederverwaltung: Generalsekretär
 
* Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
 
* Zuschüsse: Schatzmeister
 
* Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände: Generalsekretär
 
  
== 3. Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
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* Vorsitzender
Diese Geschäftsordnung tritt am 26. August 2009 in Kraft.
+
** Vertretung der Partei nach Innen und Außen
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** Leitung der Vorstandssitzungen
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** Einberufung der Mitgliederversammlung
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** Behördliche Kontakte und Genehmigungen
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** Öffentlichkeitsarbeit
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** Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
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* stellvertretender Vorsitzender
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** Planung des Jahresprogramms des Vorstandes
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** Personalfragen
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** Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten
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* Schatzmeister
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** Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
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** Spendenwesen, Zuschüsse
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** Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
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* Generalsekretär
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** Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
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** Mitgliederverwaltung
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* politischer Geschäftsführer
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** Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
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** Öffentlichkeitsarbeit
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== 3. Tätigkeitsbericht ==
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Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.
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== 4. Umlaufbeschlüsse ==
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(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.
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(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.
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== 5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
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Diese Geschäftsordnung tritt am 24. Mai 2011 in Kraft.

Version vom 27. Mai 2011, 21:13 Uhr

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Vorstands-Geschäftsordnung des KV Jena

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 27.02.2011 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
(2) Die Vorstandsmitglieder aller Thüringer Gebietsverbände haben ein Antragsrecht an den Vorstand des Kreisverbandes Jena.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender
    • Vertretung der Partei nach Innen und Außen
    • Leitung der Vorstandssitzungen
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
  • stellvertretender Vorsitzender
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes
    • Personalfragen
    • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten
  • Schatzmeister
    • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
    • Spendenwesen, Zuschüsse
    • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Generalsekretär
    • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
    • Mitgliederverwaltung
  • politischer Geschäftsführer
    • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
    • Öffentlichkeitsarbeit

3. Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

4. Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.

(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.

5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 24. Mai 2011 in Kraft.