TH:AG Landespolitik/Themen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juli 2012, 13:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1. Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen SPD-CDU (2009-2014)
1.1 Prüfungs- und Beobachtungspunkte
Umweltschutz
- KV Zeile 1935ff - Die Sicherung und die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, der Schutz von Artenvielfalt und natürlicher Lebensräume, eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind unerlässliche Voraussetzungen für hohe Lebensqualität und eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.
- Wie passt hier "Fracking" hinein?
- KV Zeile 1976ff - Die Koalitionspartner sind sich einig, dass auch künftig im ländlichen Raum Fördermittel im Abwasserbereich für die Aufgabenträger und Bürger zur Verfügung gestellt werden müssen. In die Entscheidung über künftige Entsorgungsvarianten werden die betroffenen Bürger einbezogen.
- Wie passt hier das Verhalten der Landratsämter als Aufsichtsbehörde bezüglich der Umlage überhöhter Kosten auf die Bürger hinein (z.B. Ilm-Kreis (bis 2012 CDU geführt))
- KV Zeile 1990ff - Bodenschutz und Altlastensanierung sind auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe des Umweltschutzes und der wirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsförderung) und daher auf hohem Niveau fortzuführen.
- Wie passt hier "Fracking" hinein?
Sicherheitsbehörden
- KV Zeile 2034ff - Es besteht Einigkeit, dass eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden sowohl innerhalb Thüringens angestrebt als auch länderübergreifend geprüft wird.
- KV Zeile 2049ff - Thüringen braucht einen effektiv arbeitenden Verfassungsschutz. Die angestrebte bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden bezieht sich ausdrücklich auch auf den Bereich des Verfassungsschutzes. Es besteht Einigkeit, dass das Thüringer Verfassungsschutzgesetz novelliert wird. Ziel ist es, eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments sicherzustellen. Die Neuregelung soll sich an der Neugestaltung der parlamentarischen Kontrollrechte im Deutschen Bundestag orientieren. In diesem Zusammenhang ist zudem zu prüfen, ob Verstöße gegen das Kontrollrecht strafrechtlich sanktioniert werden sollen. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird eng ausgelegt. Die Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfordert die entschlossene Auseinandersetzung mit allen Gegnern dieser Ordnung. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass ein wirksames Vorgehen gegen Extremismus und Gewalt notwendig ist.
- Globales Versagen der Landesregierung. Polizei und Verfassungsschutz haben sowohl in der internen als auch länderübergreifenden Zusammenarbeit komplett versagt (siehe Untersuchungsausschusses der Neonazi-Mordserie).
- Stern:"Zwar hätten die Verfassungsschützer aus verschiedenen Quellen gute Kenntnisse über das Trio gehabt, diese aber nicht einmal systematisch zusammengestellt. Der Umgang mit den Kenntnissen sei fehlerhaft gewesen, sagte Schäfer. Der Verfassungsschutz habe sein Wissen nicht an andere Behörden weitergegeben."
- 16.06.2012 Thüringer Allgemeine: "Vernichtendes Zeugnis für Thüringer Terror-Fahnder. Schäfer-Kommission listet schwere Fehler auf. "
- Zuständigkeit: Geibert(CDU/2010)<- Huber (CDU/2009) <- Scherer (CDU/2008)<- Gasser (CDU/2004)<- Trautvetter (CDU/2002)<- Köckert(CDU/1999) <- Debes (SPD/1996) <- Schuster (CDU/1992) <- Böck (CDU/1990)
Informationsfreiheitsgesetz
- KV Zeile 2116ff - Beide Seiten stimmen darin überein, die Regelungen des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes in dieser Legislatur zu evaluieren und zu novellieren sowie die Informationsfreiheitsrechte zu stärken.
- Noch immer stehen den Bürgern keine durchgängig elektronisch nutzbaren und bearbeitbaren Informationen z.B. zu den Kommunalhaushalten zur Verfügung (vgl. z.B. Stadt Eisenach)
Breitbandausbau
- KV Zeile 2500ff - Im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes stehen Mittel zum Ausbau des Breitband-Internetzugangs im ländlichen Raum zur Verfügung. Diese Mittel wollen CDU und SPD nutzen, um eine möglichst flächendeckende Versorgung so schnell wie möglich zu gewährleisten.
- Mittel des Konjunkturprogramms wurden durch die Landesregierung nicht zweckgebunden für den Breitbandausbau vorgesehen (vgl. dagegen Niedersachsen). Sie wurden ohne Systematik oder diesbezügliche Zweckbindung an die Kommunen ausgeschüttet
Medienkompetenz
- KV Zeile 2504ff - Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den Klassenstufen 5-10 der integrative Kurs Medienkunde ausgebaut. Medienkompetenz und lebenslanges Lernen gehören zusammen.
- Kursplan-Medienkunde
- Wie ist hier der Sachstand der Umsetzung?
Justiz
- KV Zeile 2531ff - Im Freistaat Thüringen ist die Justiz auch Dienstleister für Bürger und Unternehmen. Jedermann hat Anspruch auf zügige Verfahren. Um dies auch in Zukunft zu sichern, wird der Ausbau einer effizient arbeitenden und bürgerfreundlichen Justiz bedarfsgerecht fortgesetzt. Gerichte müssen auch in Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich erreichbar sein.
- erreichte Verkürzung der Verfahrensdauer ???
- "Nach der Rechtsprechung sowohl des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch des Bundesverfassungsgerichtes sind angespannte Personalsituationen bei den Gerichten nicht geeignet, um Einschränkungen des Rechts auf eine angemessene Verfahrensdauer zu rechtfertigen. Der Staat kann sich zur Rechtfertigung der überlangen Dauer eines Verfahrens nicht auf Umstände innerhalb des staatlichen Verantwortungsbereiches berufen; vielmehr muss er alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Frist beendet werden können. "
- "Die Finanzgerichte brauchen durchschnittlich 17,4 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren. In einem Bundesland reichen aber durchschnittlich 8,2 Monate, während die Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Bundesland mit durchschnittlich 21,7 Monaten rechnen müssen. Fast 13 % der Verfahren dauern hier länger als 24 Monate, über 15 % länger als 36 Monate."
- "Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern im Bundesdurchschnitt 15,3 Monate. Diesem Bundesdurchschnitt stehen in den Ländern deutlich andere Zahlen gegenüber. Die kürzeste durchschnittliche Verfahrensdauer pro Land beträgt 3,9 Monate, die längste durchschnittliche Verfahrensdauer in einem Land 25,7 Monate. Fast 12 % der Verfahren dauern im Übrigen mehr als 24 Monate, über 10 % mehr als 36 Monate. Ähnlich Unterschiede zeigen sich bei der Verfahrensdauer vor den Oberverwaltungsgerichten als Eingangsinstanz. Hier beträgt die Durchschnittsdauer in Bezug auf das ganze Bundesgebiet 19,7 Monate. Der kürzeste Länderwert liegt demgegenüber bei 6,9 Monaten, der längste bei 46,2 Monaten. Mehr als 12 % der erstinstanzlichen Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten dauern länger als 24 Monate, 19 % mehr als 36 Monate. "
- "Bei den Zivilgerichten dauern Verfahren in der Eingangsinstanz (bundes)durchschnittlich zwar nur 4,4 Monate (Amtsgerichte) bzw. 7,1 Monate (Landgerichte). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Ländern zeigt aber deutliche Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten. Bei den Amtsgerichten liegt die Spannweite zwischen 3,7 und 5,8 Monaten, bei den Landgerichten zwischen 5,3 und 9,8 Monaten. Fast 11 % der Prozesse vor den Landgerichten dauern im Übrigen mehr als 12 Monate und 4,7 % mehr als 24 Monate. "
- FOCUS: Lange Verfahrensdauer verkürzen
- erreichte Verkürzung der Verfahrensdauer ???
Korruptionsregister
- KV Zeile 2586ff - CDU und SPD vereinbaren, dass aufgrund der vorliegenden Regelungen und Erfahrungen in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen geprüft wird, ob die Einführung eines Korruptionsregisters in Thüringen sinnvoll ist.
- Wie ist der Sachstand ???