TH:Kreisverband Altenburger Land/Vorstand/GO: Unterschied zwischen den Versionen
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* (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen. | * (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen. |
Version vom 2. Juni 2012, 09:11 Uhr
KV Altenburger Land/Vorstand Geschäftsordnung Vorstands-Geschäftsordnung des KV Altenburger Land
Inhaltsverzeichnis
- 1 § 1 Vorstandssitzungen
- 1.1 § 1.1. Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.2 § 1.2. Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.3 § 1.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.4 § 1.4. Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.5 § 1.5. Abstimmungen
- 1.6 § 1.6. Protokollführung
- 1.7 § 1.7. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
- 1.8 § 1.8. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 1.9 § 1.9. Geschäftsordnung
- 1.10 § 2. Aufgabenverteilung
- 1.11 § 4. Umlaufbeschlüsse
- 1.12 § 5. Finanzen
- 1.13 § 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 2 Aufgabenverteilung
- 3 § 3. Tätigkeitsbericht
- 4 Umlaufbeschlüsse
- 5 Finanzen
- 6 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§ 1 Vorstandssitzungen
§ 1.1. Einladung zu Vorstandssitzungen
- (1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich unverzüglich im Wiki veröffentlicht. Die Information der Mitglieder erfolgt mindestens 5 Tage vor Termin über die Mailingliste.
- (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
- (3) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§ 1.2. Anträge zu einer Vorstandssitzung
- (1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können bis 5 Tage vor der Vorstandssitzung an den Vorstand per Mail eingereicht werden. Diese werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Sollten diese nicht behandelt werden, ist eine entsprechende Begründung im Protokoll aufzunehmen. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.
- (2) Antragsberechtigt sind Erstens alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Altenburger Land, Zweitens der Landesvorstand und Drittens der Bundesvorstand.
§ 1.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzungen stören, können von der Sitzung ausgeschlossen werden.
§ 1.4. Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
§ 1.5. Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Die Handlungs- und Beschlussfähigkeit ist in der Satzung der Piraten Altenburger Land geregelt. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.
§ 1.6. Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.
§ 1.7. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Beschlüsse des Kreisvorstandes sind im Rahmen des Vorstandssitzungsprotokolls zu veröffentlichen. Sie sind vom Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
§ 1.8. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Vorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Altenburger Land haben alle MItglieder des Kreisvorstands und die Rechnungsprüfer die eine Datenschutzerklärung unterschrieben haben. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§ 1.9. Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann nur mit mindestens 4 Stimmen von den 5 gewählten Vorstandsmitgliedern geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
§ 2. Aufgabenverteilung
- Vertretung der Partei nach Innen und Außen
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
stellvertretender Vorsitzender
- Planung des Jahresprogramms des Vorstandes
- Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Spendenwesen, Zuschüsse
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Mitgliederverwaltung
- Mitgliedergewinnung
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Erstellung und Kontrolle der Organisationsstruktur
- übernimmt die Stellvertretung für den Generalsekretär
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- gibt Impulse in die Partei bezüglich Programmarbeit und politische Ausrichtung
- Zusammenarbeit zwischen Kreisverbänden, sowie Ortsverbänden
- internationale Zusammenarbeit
§ 4. Umlaufbeschlüsse
- (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.
- (2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.
§ 5. Finanzen
Das Parteienkonto ist bei der Skatbank. Der Vorstandsvorsitzender, der Schatzmeister und der Generalsekretär erhalten jeweils eine Einzelvollmacht.
§ 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 29.05.2012 in Kraft.
Aufgabenverteilung
Vorsitzender
- Vertretung der Partei nach Außen
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
stellvertretender Vorsitzender
- Planung des Jahresprogramms des Vorstandes
- Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten
Schatzmeister
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Spendenwesen, Zuschüsse
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Generalsekretär
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Mitgliederverwaltung
- Mitgliedergewinnung
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Erstellung und Kontrolle der Organisationsstruktur
politischer Geschäftsführer
- übernimmt die Stellvertretung für den Generalsekretär
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- gibt Impulse in die Partei bezüglich Programmarbeit und politische Ausrichtung
- Zusammenarbeit zwischen Kreisverbänden, sowie Ortsverbänden
- internationale Zusammenarbeit
§ 3. Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden. Sie sind einmal jährlich vor der nächsten Wahl zu erstellen.
Umlaufbeschlüsse
- (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.
- (2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.
Finanzen
Das Konto wird bei der Skatbank eröffnet. Der Vorstandsvorsitzender, der Schatzmeister und der Generalsekretär erhalten jeweils eine Einzelvollmacht.
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 25. Januar 2012 in Kraft.