TH:Gründungskodex: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''''Der PIRATEN Thüringen Gründungskodex ist nicht mehr aktuell! Es gilt die Regelung in der Satzung!'''''</center>
 
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Version vom 2. Mai 2012, 20:50 Uhr

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Der PIRATEN Thüringen Gründungskodex ist nicht mehr aktuell! Es gilt die Regelung in der Satzung!

Dieser Kodex dient als Leitfaden für die Gründung von Untergliederungen.

Kodex

  • Eine Gründung kann erst ab 10 Piraten innerhalb der Untergliederung stattfinden
    • Die aktuelle Zahl ist beim Landesvorstand zu erfragen
    • Der Landesvorstand hat diese Zahl mitzuteilen
  • Die gründungswilligen Piraten kündigen per Mail ihren Wunsch beim Landesvorstand an
    • Diese Mail enthält mindestens 3 Piraten, welche die Gründung unterstützen würden
    • Diese Mail enthält auch einen Vorschlag für einen Ansprechpartner, welcher die Gründung federführend organisieren will
  • Der Landesvorstand kann den Vorschlag für einen Ansprechpartner annehmen und unterstützt diesen dann, bei dem Vorhaben
  • Lehnt der Landesvorstand den vorgeschlagenen Ansprechpartner ab, wird dieser per Entscheidung(Wahl) der betroffenen Piraten (zukünftige Mitglieder der Untergliederung) bestimmt
  • Der Landesvorstand kündigt den Gründungswillen über die Mitgliederverwaltungssoftware bei den betroffenen Piraten an
  • Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die gründungswilligen Piraten 3 Monate Zeit, die Untergliederung zu gründen
  • Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung der betroffenen Piraten ermöglichen
  • Während dieser Zeit sollten die gründungswilligen Piraten mindestens einen Stammtisch zu diesem Thema abhalten
    • Auf diesem Stammtisch kann das generelle Vorgehen geklärt werden
    • Auf diesem Stammtisch können mögliche Gründungstermine geklärt werden
    • Auf diesem Stammtisch können Satzungsentwürfe, GO-Entwürfe besprochen werden
    • Auf diesem Stammtisch können sie die betroffenen Piraten gegenseitig kennen lernen und sich ein erstes Bild von den Vorstandskandidaten machen
  • Der Gründungstermin sollte per Umfrage final festgelegt werden
  • Die Einladung zur Gründung muss mindestens 6 Wochen vorher erfolgen
  • Die Einladung zur Gründung erfolgt durch den Landesvorstand

Bekennende

--Hendrik 13:29, 1. Nov. 2009 (CET)

--Cain 13:55, 1. Nov. 2009 (CET)

--AnBe 15:21, 1. Nov. 2009 (CET)

--Suse 17.01, 1. Nov. 2009 (CET)

--AlBern 17:03, 1. Nov. 2009 (CET)

--Mean2u 17:03, 1. Nov. 2009 (CET)

--Dogas 19:01, 1. Nov. 2009 (CET)

--EviSell 20:01, 1. Nov. 2009 (CET)

--Uwe 10:50, 2. Nov. 2009 (CET)

--Serj 15:49, 2. Nov. 2009 (CET)

--SteffenO 19:39, 2. Nov. 2009 (CET)

--Michael 21:34, 2. Nov. 2009 (CET)

--Pamuma 21:35, 2. Nov. 2009 (CET)

--Bratwurst 23:22, 2. Nov. 2009 (CET)

--Morphy 12:50, 3. Nov. 2009 (CET)

--Thomasv 13:03, 3. Nov. 2009 (CET)

--Zornigall 11:33, 16. Nov. 2009 (CET)

--Matthias K. 09:57, 22. Nov. 2009 (CET)

--Guybrush 12:27, 22. Nov. 2009 (CET)