TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 5 – Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen
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(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) <br> | (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) <br> | ||
(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}} | (5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}} | ||
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(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht '''mehr als drei Monate''' im Rückstand ist. <strike>(Aktives Wahlrecht)</strike> <br> | (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht '''mehr als drei Monate''' im Rückstand ist. <strike>(Aktives Wahlrecht)</strike> <br> | ||
(5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. '''Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus.''' Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}} | (5) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. '''Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus.''' Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.}} | ||
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| Gremium = Kreisverband Erfurt | | Gremium = Kreisverband Erfurt | ||
| Fabrik = TH:Kreisverband Erfurt/Antragsfabrik | | Fabrik = TH:Kreisverband Erfurt/Antragsfabrik | ||
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2011, 17:05 Uhr
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Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Erfurt von Alexandra. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Rechte.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra]]
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Erfurt / §5
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §5, Absatz 4,5 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:
§ 5 – Rechte und Pflichten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
Neuer Text:
§ 5 – Rechte und Pflichten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
- Begründung
Präzisierung von Absatz (4) durch die Anzahl an Monaten, die ein Pirat im Rückstand sein darf ohne seine Stimmrechte zu verlieren. Absatz (5) wird durch Umformulierung ebenso präzisiert.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...