TH:Kreisverband Ilm-Kreis/KPT2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009: Unterschied zwischen den Versionen

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(8/9) Vorstandsmitglieder dürfen nicht ein Amt der Versammlungsleitung ausüben.
 
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2014, 18:52 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA009
Einreichungsdatum 13.02.2014
Gliederung Kreisverband Ilm-Kreis
Antragsteller ZatannaFan
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph § 7 Abs. 8/9
Zusammenfassung des Antrags Ein Parteitag ist kein Ort der Selbstbeweihräucherung
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 30.10.2014
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Redo.png Zurückgezogen

Antragstitel

Vorstandsmitglieder / Versammlungsleitung

Antragstext

Der Satzung ist folgendes hinzuzufügen:
§ 7 – Der Kreisparteitag
(8/9) Vorstandsmitglieder dürfen nicht ein Amt der Versammlungsleitung ausüben.

Antragsbegründung

Nach geltendem Gesetz, darf ein zur Wahl stehendes Parteimitglied nicht die Wahlleitung, dieser, für dieses Amt welches ein Pirat kandidiert, anstehenden Wahl, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren. Wir Piraten sollten hier sogar einen Schritt weitergehen und sagen, dass alle Parteimitglieder die vorhaben für ein Vorstandsamt zu kandidieren oder dieses bereits inne haben nicht nur nicht als Wahlleiter / Wahlhelfer arbeiten dürfen, sondern auch nicht in der Versammlungsleitung.

Piratenpad

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Antragsvertagung


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- „Wird überwiegend schon so gehandhabt, so es denn personell möglich ist. Der Letzte KPT-IK hätte sonst vermutlich nicht einmal stattfinden können.“ Jennes

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