TH:Kreisverband Ilm-Kreis/KPT2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009: Unterschied zwischen den Versionen
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|begruendung=Nach geltendem Gesetz, darf ein zur Wahl stehendes Parteimitglied nicht die Wahlleitung, dieser, für dieses Amt welches ein Pirat kandidiert, anstehenden Wahl, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren. Wir Piraten sollten hier sogar einen Schritt weitergehen und sagen, dass alle Parteimitglieder die vorhaben für ein Vorstandsamt zu kandidieren oder dieses bereits inne haben nicht nur nicht als Wahlleiter / Wahlhelfer arbeiten dürfen, sondern auch nicht in der Versammlungsleitung. | |begruendung=Nach geltendem Gesetz, darf ein zur Wahl stehendes Parteimitglied nicht die Wahlleitung, dieser, für dieses Amt welches ein Pirat kandidiert, anstehenden Wahl, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren. Wir Piraten sollten hier sogar einen Schritt weitergehen und sagen, dass alle Parteimitglieder die vorhaben für ein Vorstandsamt zu kandidieren oder dieses bereits inne haben nicht nur nicht als Wahlleiter / Wahlhelfer arbeiten dürfen, sondern auch nicht in der Versammlungsleitung. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2014, 18:52 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | 13.02.2014 |
Gliederung | Kreisverband Ilm-Kreis |
Antragsteller | ZatannaFan |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | § 7 Abs. 8/9 |
Zusammenfassung des Antrags | Ein Parteitag ist kein Ort der Selbstbeweihräucherung |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 30.10.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Zurückgezogen |
AntragstitelVorstandsmitglieder / Versammlungsleitung Antragstext Der Satzung ist folgendes hinzuzufügen:
§ 7 – Der Kreisparteitag(8/9) Vorstandsmitglieder dürfen nicht ein Amt der Versammlungsleitung ausüben. AntragsbegründungNach geltendem Gesetz, darf ein zur Wahl stehendes Parteimitglied nicht die Wahlleitung, dieser, für dieses Amt welches ein Pirat kandidiert, anstehenden Wahl, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren. Wir Piraten sollten hier sogar einen Schritt weitergehen und sagen, dass alle Parteimitglieder die vorhaben für ein Vorstandsamt zu kandidieren oder dieses bereits inne haben nicht nur nicht als Wahlleiter / Wahlhelfer arbeiten dürfen, sondern auch nicht in der Versammlungsleitung. Piratenpad
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