Beschränkung der Spenden durch juristische Personen und Personengesellschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragssteller  = [[Benutzer:Frank11|Frank11]] und [[Benutzer:DaWi|Wilm]]
 
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| Titel            = Beschränkung der Spenden durch juristische Personen und Personengesellschaften
 
| Titel            = Beschränkung der Spenden durch juristische Personen und Personengesellschaften
| Kurzbeschreibung = Dieser Antrag soll die Spendenordnung so erweitern, dass es juristischen Personen und Personengesellschaften nicht möglich ist, mehr als 5000€ zu spenden
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| Kurzbeschreibung = Dieser Antrag soll die Spendenordnung so erweitern, dass es juristischen Personen und Personengesellschaften nicht möglich ist, mehr als 1000€ zu spenden
 
| Satzung          = Landessatzung
 
| Satzung          = Landessatzung
 
| Paragraph        = § 11 - Finanzordnung  
 
| Paragraph        = § 11 - Finanzordnung  
 
| Antragstext      =  
 
| Antragstext      =  
 
Der Landesparteitag möge beschliessen in in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:
 
Der Landesparteitag möge beschliessen in in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:
{{Box grau||Die Summe der Spenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft an den Landesverband der PIRATEN Thüringen und alle anhängigen Gliederungen soll 5000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag von den Gliederungen, die die Spenden eingeworben haben, anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe, einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder dem Spender zurückzuführen.}}
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{{Box grau||Die Summe der Spenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft an den Landesverband der PIRATEN Thüringen und alle anhängigen Gliederungen soll 1000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag von den Gliederungen, die die Spenden eingeworben haben, anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe, einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder dem Spender zurückzuführen.}}
 
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1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar.
 
1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar.
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
 
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 15:23 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Frank11 und Wilm.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
Finanzord.2
Beantragt von
[[Antragssteller::Frank11 und Wilm]]
Betrifft
Landessatzung / § 11 - Finanzordnung
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschliessen in in § 11 (Finanzordnung) folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzuzufügen:

Die Summe der Spenden einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft an den Landesverband der PIRATEN Thüringen und alle anhängigen Gliederungen soll 1000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Wird dieser Wert überschritten, ist der überschüssige Betrag von den Gliederungen, die die Spenden eingeworben haben, anteilig bzgl. der jeweiligen eingeworbenen Summe, einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden oder dem Spender zurückzuführen.
Begründung

1. Bei Spenden von juristischen Personen bzw. Personengesellschaften besteht die Gefahr einer Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Partei. Um dies zu verhindern, ist die Begrenzung dieser Art von Spenden auf einen relativ niedrigen Betrag unabdingbar.

2. Die Partei begibt sich durch die Annahme größerer Beträge in eine Abhängigkeit zum Spender und verliert damit ihre politische Handlungsfreiheit, die unter allen Umständen gewahrt werden muss.

3. Im Sinne unseres Grundsatzprogramms besteht eine Unvereinbarkeit zwischen unserer Haltung zu Lobbyismus und Korruption auf der einen Seite und der Annahme größerer Spendenbeträge auf der anderen Seite.

4. Mit dieser Satzungsänderung gewinnen wir ein erhebliches Maß an Glaubwürdigkeit, die mit Geld nicht zu bezahlen ist. Dies hebt uns deutlich von den etablierten Parteien und ihrem fragwürdigen Umgang mit Spendengeldern ab.

5. Mögliche finanzielle Verluste werden leicht durch den Gewinn an Sympathie, Bürgervertrauen und damit neuen Mitgliedern ausgeglichen.

6. Kleinere Spenden von juristischen Personen und Personengesellschaften, z.B. Kulanz bei Sachzuwendungen (Copyshops, Veranstaltungshäuser, Stammkneipen ...), sind durch die 5000€ abgedeckt, weshalb dieser Antrag die politische Arbeit an der Basis nicht behindert.

Anmerkung: Es sollte auch in der Finanzordnung der PIRATEN Thüringen "... einer gemeinnützigen, von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung zu spenden ..." heissen, da sonst über Ländergrenzen hinweg Spenden an piratennahe Vereinigungen möglich wären.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. DaWi 21:04, 27. Apr. 2010 (UTC)
  2. Hendrik 14:28, 3. Mai 2010 (UTC)
  3. FaWin 19:18, 3. Mai 2010 (UTC)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • kleine Interpretation des sonst guten Antrages: "von der Piratenpartei unabhängigen Vereinigung" - die Jupis sind laut Satzung von uns unabhängig. Aber eine Weitergabe der Spende an die Jupis verfehlt natürlich die Aussage, die ihr treffen wollt (denk ich jedenfalls)
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