TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | |anregung=Mein Kommentar hat eigentlich nicht auf Sinn oder Unsinn abgezielt, sondern ein potentielles Rechtsproblem bei der Formulierung des Antrages angesprochen. Deswegen noch mal: E-Mail-Willenserklärungen erfüllen m.W.n., wenn überhaupt, die Rechtsanforderung der "Schriftform" (das ist ein juristischer terminus technicus!), wenn sie speziell signiert sind (der korrekte Begriff hierfür ist vermutlich die von Gilbert genannte "qualifizierte elektr. Signatur"). Dass E-Mail-Austritts-Erklärungen ohne eine solche Signatur damit ggf. juristisch nichtig sind, daran ändert dann auch nichts, dass der Bund das vielleicht schon beschlossen hat und andere Parteien das vielleicht schon praktizieren. | ||
+ | Und zurückkommend auf die Frage nach dem Sinn der Massnahme: Wie hoch ist wohl der Prozentsatz der Thüringer Piraten, die die private Infrastruktur für eine qualifizierte elektronische Signatur haben? Und war da nicht was mit E-Perso und Datenschutz, womit wir Probleme hatten? | ||
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Aktuelle Version vom 3. November 2013, 14:46 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA008 |
Einreichungsdatum | 27.06.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Schorsch |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §3 Absatz 4 |
Zusammenfassung des Antrags | Auf dem BPT 2013.1 wurde beschlossen, dass der Austritt nun auch per E-Mail erfolgen kann. §3 Absatz 4 widerspricht dem, weil eine Unterschrift erforderlich ist. Um den Austritt per E-Mail zu regeln wird dieser Absatz angepasst. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 03.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Zurückgezogen |
AntragstitelAustritt per E-Mail hinzufügen AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text $3 Absatz 4 Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
durch den neuen Text $3 Absatz 4 Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Dies setzt die Schriftform und Unterschrift zwingend voraus. [Modul 1.1 oder 1.2] Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Modul 1.1 Bei einem Austritt per E-Mail muss diese signiert werden. Modul 1.2 Bei einem Austritt per E-Mail ist keine Unterschrift erforderlich.zu ersetzen. AntragsbegründungAuf dem BPT 2013.1 wurde beschlossen, dass der Austritt nun auch per E-Mail erfolgen kann. §3 Absatz 4 widerspricht dem, weil eine Unterschrift erforderlich ist. Um den Austritt per E-Mail zu regeln wird dieser Absatz angepasst. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
Zumal es wenig Sinn ergibt eine Mail und Ausbleiben des Mitgliedsbeitrags nicht als Willenserklärung zu sehen, eine Mail und eine Zahlung hingegen schon, darüber hinaus ist es so, dass nicht zahlende Mitglieder sowieso gelöscht werden, wenn diese also auch eine Mail schreiben sehe ich kein Problem darin sie direkt aus der Datenbank zu streichen. - Lara
Gilbert Bortfeldt Musterstrasse 1, 12345 Musterhausen.
Und zurückkommend auf die Frage nach dem Sinn der Massnahme: Wie hoch ist wohl der Prozentsatz der Thüringer Piraten, die die private Infrastruktur für eine qualifizierte elektronische Signatur haben? Und war da nicht was mit E-Perso und Datenschutz, womit wir Probleme hatten? - Cbeckstein
§ 12 - Verbindlichkeit dieser Landessatzung (1) Sollten Regelungen dieser Satzung gegen die Bundessatzung verstoßen, so gelten die Regeln der Bundessatzung. (2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung in der Fassung vom 23.06.2013. Also können wir den Satz eher ganz rauswerfen. Es gab bis jetzt noch nicht EINEN Fall, wo einer sich beschwert hat, er hätte doch gar nicht gekündigt und wolle wieder rein. Und die Leute schreiben schon von sich aus in ihre Austrittsmails Name + Mitgliedsnummer, das müssen wir nicht in die Satzung schreiben. Außerdem hat der Gensek zur Verifikation die E-Mail-Adresse. - Irmgard DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
Unterstützung/Ablehung des Antrags |