TH:Vorstand Geschaeftsordnung v2: Unterschied zwischen den Versionen

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=== §1 Einladung zu Vorstandssitzungen===
 
=== §1 Einladung zu Vorstandssitzungen===
 
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der
 
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der
 
laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende
 
laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende
unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung
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unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das vorläufige Protokoll dient als Einladung der Vorstandsmitglieder zur nächsten Vorstandssitzung. Eine Information der Mitglieder über den neuen Termin ist durch den für die innerparteiliche Transparenz zuständigen Beisitzer zu gewährleisten.
  
(2) Alternativ kann zu Sitzungen 6 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich eingeladen werden.
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(2) Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden.  
  
(3) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im
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(3) Zu Vorstandssitzungen per Telefon Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung durch den Transparenz-Beisitzer veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
„real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail
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(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
 
(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
  
 
=== §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung===
 
=== §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung===
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstandes gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
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Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
  
Antragsberechtigt sind:
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Antragsberechtigt sind sind neben den in der Satzung geregelten Personen und Organen (§6a (6)) auch der Geschäftsstellenleiter.
#die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der PIRATEN Thüringen.
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#alle Mitglieder des Landesverbandes Thüringen, solange sie nicht in einen niederen Gebietsverband organisiert sind.
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Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit
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Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen.
Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung
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müssen in schriftlicher Form vorliegen.
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=== §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss===
 
=== §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss===
Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
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Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
  
 
=== §4 Leitung der Vorstandssitzungen===
 
=== §4 Leitung der Vorstandssitzungen===
Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.
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Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.  
  
 
=== §5 Abstimmungen ===
 
=== §5 Abstimmungen ===
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=== §6 Protokollführung===
 
=== §6 Protokollführung===
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki der Piratenpartei im Namensraum des Landesverbandes Thüringen veröffentlicht.
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Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse.
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Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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== Sonstiges ==
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=== §7 Umlaufbeschlüsse ===
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Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. 
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Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder (4 Stimmen) ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag vorliegt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
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Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
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=== §8 Geschäftsordnung ===
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Diese Geschäftsordnung kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
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=== §9 Vorstandssitzungen ===
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Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind. Generell sind Wortmeldungen aus dem Kreis der Anwesenden erwünscht. Der Moderator erteilt hierzu Rederecht an die Gäste.
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== Mitgliederverwaltung ==
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Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und ein Vertreter der vorher benannt wird.
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Der Mitgliederverwalter des Landesverbandes hat auf Anfrage des Mitgliederverwalters einer Untergliederung unverzüglich eine der folgende Aufstellungen vollständig zu versenden:
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1.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und E-Mailadresse der jeweiligen Mitglieder. Sollte keine E-Mailadresse vorliegen muss die Postadresse angegeben werden.
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2.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und dem aktuellen Bezahlstatus der jeweiligen Mitglieder.
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3.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und der aktuellen Adresse der jeweiligen Mitglieder.
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Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet.
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Voraussetzungen für einen Versand von obigen Listen sind
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1.) Der Mitgliederverwalter der Untergliederung hat eine Datenschutzerklärung unterschrieben und beim Landesvorstand hinterlegt.
  
Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu  protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand zur Einsichtnahme zur Verfügung und auf Antrag weiteren Organen.
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2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails, Brief oder Versenden von verschlüsselten zip-dateien, wobei das Passwort mündlich weitergegeben werden muss.
  
==Aufgabenverteilung==
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== Aufgabenverteilung ==
*Vertretung der Partei: Vorsitzender
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*Vertretung der Partei: Hendrik, Sylvia
*Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
+
*Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Hendrik, Sylvia
*Führung der laufenden Geschäfte: Generalsekretär
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*Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Wilm
*Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
+
*Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Hendrik, Sylvia
*Einberufung der Mitgliederversammlung: Generalsekretär, Vorsitzender
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*Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik
*Personalfragen: Generalsekretär
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*Personalfragen: Wilm, Peter
*Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
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*Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Irmgard
*Spendenwesen: Schatzmeister, Generalsekretär
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*Spendenwesen: Wilm, Irmgard
*Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer, Vorsitzender
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*Öffentlichkeitsarbeit: Peter, Bernd
*Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender, Politischer Geschäftsführer
+
*Presse: Peter, Bernd
*Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Generalsekretär, Schatzmeister
+
*Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Bernd
*Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Generalsekretär, Vorsitzender
+
*Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Wilm, Irmgard
*Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Vorsitzender
+
*Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Wilm, Hendrik
*Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
+
*Mitgliederverwaltung: Wilm, Hendrik
*Zuschüsse: Schatzmeister
+
*Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard
*Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Vorsitzender
+
*Zuschüsse: Irmgard
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*Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Hendrik, Sylvia
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* Veröffentlichung von Protokollen udgl., Transparenz nach innen: Hendrik, Sylvia
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* Mitgliederkommunikation: Ansprechpartner für Neumitglieder, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Sylvia, Bernd, Hendrik
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* Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Sylvia
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* Web 2.0: Bernd, Sylvia
  
==Inkrafttreten und sonstige Regelungen==
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== Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
Diese Geschäftsordnung tritt am 25. 08. 2009 in Kraft.
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Diese Geschäftsordnung tritt am 10. 06. 2010 in Kraft.

Aktuelle Version vom 16. Februar 2011, 21:36 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->TH:Vorstand Geschaeftsordnung v2

Vorstandssitzungen

§1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. Das vorläufige Protokoll dient als Einladung der Vorstandsmitglieder zur nächsten Vorstandssitzung. Eine Information der Mitglieder über den neuen Termin ist durch den für die innerparteiliche Transparenz zuständigen Beisitzer zu gewährleisten.

(2) Alternativ kann zu Sitzungen 7 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden.

(3) Zu Vorstandssitzungen per Telefon Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung durch den Transparenz-Beisitzer veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind sind neben den in der Satzung geregelten Personen und Organen (§6a (6)) auch der Geschäftsstellenleiter.

Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen. Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen.

§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.

§5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

§6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Sonstiges

§7 Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder (4 Stimmen) ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag vorliegt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Die Beschlüsse werden, unabhängig von ihrem Ausgang, geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.

§8 Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung kann nur mit Zweidrittel-Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.


§9 Vorstandssitzungen

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind. Generell sind Wortmeldungen aus dem Kreis der Anwesenden erwünscht. Der Moderator erteilt hierzu Rederecht an die Gäste.

Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und ein Vertreter der vorher benannt wird.

Der Mitgliederverwalter des Landesverbandes hat auf Anfrage des Mitgliederverwalters einer Untergliederung unverzüglich eine der folgende Aufstellungen vollständig zu versenden:

1.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und E-Mailadresse der jeweiligen Mitglieder. Sollte keine E-Mailadresse vorliegen muss die Postadresse angegeben werden.

2.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und dem aktuellen Bezahlstatus der jeweiligen Mitglieder.

3.) Eine Liste bestehend aus Name, Vorname, Mitgliedsnummer und der aktuellen Adresse der jeweiligen Mitglieder.

Weiterhin kann eine Untergliederung beantragen, dass der Mitgliederverwalter des Landes eine E-Mail oder einen Brief (soweit möglich) an alle betroffenen Mitglieder sendet.

Voraussetzungen für einen Versand von obigen Listen sind

1.) Der Mitgliederverwalter der Untergliederung hat eine Datenschutzerklärung unterschrieben und beim Landesvorstand hinterlegt.

2.) Es muss eine sichere Verbindung zur Übermittlung existieren. Dazu gehören pgp-verschlüsselte Mails, Brief oder Versenden von verschlüsselten zip-dateien, wobei das Passwort mündlich weitergegeben werden muss.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei: Hendrik, Sylvia
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Hendrik, Sylvia
  • Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Wilm
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Hendrik, Sylvia
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Wilm, Hendrik
  • Personalfragen: Wilm, Peter
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Irmgard
  • Spendenwesen: Wilm, Irmgard
  • Öffentlichkeitsarbeit: Peter, Bernd
  • Presse: Peter, Bernd
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Bernd
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Wilm, Irmgard
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Wilm, Hendrik
  • Mitgliederverwaltung: Wilm, Hendrik
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Irmgard
  • Zuschüsse: Irmgard
  • Verwaltung der Kontakte der Landesverbände und nachgeordneter Gebietsverbände: Hendrik, Sylvia
  • Veröffentlichung von Protokollen udgl., Transparenz nach innen: Hendrik, Sylvia
  • Mitgliederkommunikation: Ansprechpartner für Neumitglieder, Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Sylvia, Bernd, Hendrik
  • Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden: Hendrik, Sylvia
  • Web 2.0: Bernd, Sylvia

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 10. 06. 2010 in Kraft.