Diskussion:Antragsfabrik/Moderationsregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zu  §3 Pflichten der Mitglieder
 
* Zu  §3 Pflichten der Mitglieder
 
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:''(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, '''entscheidet ein Moderator.'''''  
''(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, '''entscheidet ein Moderator.'''''  
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:Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt? --[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)
 
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:* In einem Großteil der Fälle ist die Entscheidung, ob eine Aussage mit dem Ziel der Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen getätigt wurde, leicht zu fällen. In Zweifelsfällen kann die Option der Abstimmung "Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung." genutzt werden. --[[Benutzer:Beni|Beni]] 08:17, 20. Apr. 2010 (UTC)
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt?
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::* Ich halte es für weltfremd, darüber zu diskutieren ob man sich der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehaltene Entscheidungen anmaßen sollte, die, wie beispielsweise im [http://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&z=NJW&b=2009&s=3016&n=2 Artikel auf Seite 3016 bis 3019 der NJW 41/2009] ersichtlich, von enormer Kompliziertheit und verfassungsrechtlich relevant sein können. Ich hatte auch Gelegenheit, Einsicht zunehmen in eine 30-Seiten-Verteidigungsschrift zu einer solchen Sache. [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Harry Harry] 18:10, 21. Apr. 2010 (UTC)
--[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)
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* Zu §2 Moderation
 
* Zu §2 Moderation
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:''(2) '''Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt''', oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren gewählt werden, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.''
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:Beißt sich das jetzt nicht etwas mit dem anderen Antrag: [[Antragsfabrik/Moderatorenwahl]]? --[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 19:29, 18. Mär. 2010 (UTC)
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:* Da der Landesparteitag als Organ einen höheren Rang als der Vorstand hat, würde die Wahl durch den LPT die Entscheidung des Vorstandes überschreiben. Ich sehe deshalb keine Bedenken. Da die Rangstellung der Organe klar ist, ist die Reihenfolge der Formulierung nicht relevant. --[[Benutzer:Beni|Beni]] 08:17, 20. Apr. 2010 (UTC)
  
''(2) '''Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt''', oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren gewählt werden, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.''
 
  
Beißt sich das jetzt nicht etwas mit dem anderen Antrag: [[Antragsfabrik/Moderatorenwahl]]? --[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 19:29, 18. Mär. 2010 (UTC)
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* weiter §2-2: Es braucht eine Lösung, falls Moderatoren austicken. Es sind auch nur PIRATEN. Einen LPT deshalb einzuberufen macht wenig Sinn. --[[Benutzer:Bernd|Bernd]] 07:44, 30. Apr. 2010 (UTC)
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:* Sollte ein Moderator die Möglichkeiten seines Amtes missbräuchlich nutzen, stehen dem Vorstand immernoch die Ordnungsmaßnahmen aus der Satzung zur Verfügung. "Ansagen" per E-Mail wie sie bisher vom Vorstand genutzt wurden, gehören meiner Meinung nach jedoch nicht zu den zulässigen Reaktionsmöglichkeiten des Vorstandes. --[[Benutzer:Beni|Beni]] 10:41, 3. Mai 2010 (UTC)

Aktuelle Version vom 3. Mai 2010, 11:41 Uhr

  • Zu §3 Pflichten der Mitglieder
(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator.
Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt? --EviSell 17:58, 18. Mär. 2010 (UTC)
  • In einem Großteil der Fälle ist die Entscheidung, ob eine Aussage mit dem Ziel der Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen getätigt wurde, leicht zu fällen. In Zweifelsfällen kann die Option der Abstimmung "Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung." genutzt werden. --Beni 08:17, 20. Apr. 2010 (UTC)
  • Ich halte es für weltfremd, darüber zu diskutieren ob man sich der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehaltene Entscheidungen anmaßen sollte, die, wie beispielsweise im Artikel auf Seite 3016 bis 3019 der NJW 41/2009 ersichtlich, von enormer Kompliziertheit und verfassungsrechtlich relevant sein können. Ich hatte auch Gelegenheit, Einsicht zunehmen in eine 30-Seiten-Verteidigungsschrift zu einer solchen Sache. Harry 18:10, 21. Apr. 2010 (UTC)
  • Zu §2 Moderation
(2) Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt, oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt. Sollten die Moderatoren gewählt werden, kann der Landesvorstand diese nicht absetzten.
Beißt sich das jetzt nicht etwas mit dem anderen Antrag: Antragsfabrik/Moderatorenwahl? --EviSell 19:29, 18. Mär. 2010 (UTC)
  • Da der Landesparteitag als Organ einen höheren Rang als der Vorstand hat, würde die Wahl durch den LPT die Entscheidung des Vorstandes überschreiben. Ich sehe deshalb keine Bedenken. Da die Rangstellung der Organe klar ist, ist die Reihenfolge der Formulierung nicht relevant. --Beni 08:17, 20. Apr. 2010 (UTC)


  • weiter §2-2: Es braucht eine Lösung, falls Moderatoren austicken. Es sind auch nur PIRATEN. Einen LPT deshalb einzuberufen macht wenig Sinn. --Bernd 07:44, 30. Apr. 2010 (UTC)
  • Sollte ein Moderator die Möglichkeiten seines Amtes missbräuchlich nutzen, stehen dem Vorstand immernoch die Ordnungsmaßnahmen aus der Satzung zur Verfügung. "Ansagen" per E-Mail wie sie bisher vom Vorstand genutzt wurden, gehören meiner Meinung nach jedoch nicht zu den zulässigen Reaktionsmöglichkeiten des Vorstandes. --Beni 10:41, 3. Mai 2010 (UTC)