Diskussion:Antragsfabrik/§6c - Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verweis, das die Bundessatzung in der Fassung vom 05. Juni 2010 neu geregelt ist, erklärt das nicht.
 
Der Verweis, das die Bundessatzung in der Fassung vom 05. Juni 2010 neu geregelt ist, erklärt das nicht.
 
--[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 18:15, 18. Mär. 2010 (UTC)
 
--[[Benutzer:EviSell|EviSell]] 18:15, 18. Mär. 2010 (UTC)
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Edit: danke [[Benutzer:AlBern|Alexandra]] für die Ergänzung und das Link
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Aktuelle Version vom 18. März 2010, 20:40 Uhr

herausgenommen ist dieser Satz "(2) Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts sind unabhängig und an keine Weisung gebunden."

Kann das ausführlicher begründet werden? Der Verweis, das die Bundessatzung in der Fassung vom 05. Juni 2010 neu geregelt ist, erklärt das nicht. --EviSell 18:15, 18. Mär. 2010 (UTC)

Edit: danke Alexandra für die Ergänzung und das Link Bundesschiedsgerichtordnung --EviSell 18:36, 18. Mär. 2010 (UTC)