TH:Kreisverband Wartburgpiraten/Vorstand/Vorstand-Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen)
 
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'''Geschäftsordnung Vortsand der Wartburgpiraten '''
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'''Geschäftsordnung Vorstand der Wartburgpiraten '''
  
{{Achtung| Das ist nur ein Entwurf, und wurde noch nicht beschlossen! }}
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{{Achtung| <center>Diese GO wurde beschlossen und darf nicht geändert werden!</center> }}
  
  
'''<u>§ 1 Vorstandssitzungen</u>'''
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== § 1 Vorstandssitzungen ==
  
<u>Einladung zu Vorstandssitzungen</u>
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=== Einladung zu Vorstandssitzungen ===
(1)&nbsp; Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
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(1) Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.
  
(2)&nbsp; Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
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=== Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
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(2) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
  
<u>Anträge zu einer Vorstandssitzung</u>
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=== Öffentlichkeit und deren Ausschluss ===
(1)&nbsp; Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
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(3) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen
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2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Eisenach/Wartburgkreis.&nbsp;
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Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
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<u>Öffentlichkeit und deren Ausschluss</u>
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=== Leitung der Vorstandssitzungen ===
(1)&nbsp; Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
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(4) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
  
<u>Leitung der Vorstandssitzungen</u>
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=== Abstimmungen ===
(1)&nbsp; Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
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(5) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  
<u>Abstimmungen</u>
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=== Protokollführung ===
(1)&nbsp; Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
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(6) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
  
<u>Protokollführung</u>
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== § 2 Aufgabenverteilung ==
(1)&nbsp; Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
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* Vorsitzender
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*:- Vertretung des KV nach innen und außen
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*:- Pflege Internetseite, Wiki, Twitter
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*:- Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit
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*:- Programmentwicklung allgemein
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*:- verantwortlich Stammtisch Eisenach und Bad Salzungen
  
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* stellv. Vorsitzender
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*:- Programmentwicklung allgemein
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*:- Pflege Facebook, Wiki, Twitter
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*:- Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
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*:- Schnittstelle zum Stadtrat Eisenach
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*:- Pressesprecher / PM verteilen
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*:- Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
  
'''<u>§ 2 Aufgabenverteilung</u>'''
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* Schatzmeister
**Vorsitzender (Tommy)
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*:- Bewachung des Schatzes
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Vertretung des KV nach innen und aussen
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*:- Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Organisation der Arbeiten im Vorstand
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*:- Schnittstelle LV und andere KVs
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
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*:- GenSek (Mitgliederverwaltung)
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - GenSek (falls das legitim ist wenn das der Vorstizende macht)
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit
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**stellv. Vorsitzender (Flo)
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* Beisitzerin
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Programmentwicklung allgemein
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*:- Organisation der Arbeiten im Vorstand
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Informationssystem für den KV
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*:- Programmentwicklung allgemein
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
+
*:- Lektorat PM / Anfragen / Anträge u.s.w
  
**Schatzmeister (Frank C.)
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== § 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung ==
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Bewachung des Schatzes ;)
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Schnittstelle LV und andere KVs
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**Beisitzer (Frank B.)
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(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Entwicklung Programm Bad-Salzungen
+
*der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Verantwortlicher Stammtisch Bad-Salzungen
+
*der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
+
**Beisitzer (Anke)
+
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Entwicklung Programm Eisenach
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**Beisitzer (Andreas)
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(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Verantwortlicher Stammtisch Bad-Salzungen
+
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media (Vertretung Schatzmeister)
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**Beisitzer (Klaus)
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(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Pressesprecher
+
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Verantwortlicher Stammtisch Eisenach
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**Beisitzer (Johannes)
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== § 4 Finanzen ==
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Verantwortlicher Stammtisch Eisenach
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Entwicklung Programm Eisenach
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'''<u>§ 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung</u>'''
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(1)&nbsp; Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:
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**der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
+
**der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
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(2)&nbsp; Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
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(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
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'''<u>§ 4 Inkrafttreten und sonstige Regelungen</u>'''
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(1) Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für Büromaterialien ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
  
(1)&nbsp; Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&nbsp;
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== § 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
  
(2)&nbsp; Diese Geschäftsordnung tritt am xx.xx.xxxx in Kraft.
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(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.2014 in Kraft.

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2014, 18:42 Uhr

Geschäftsordnung Vorstand der Wartburgpiraten

Diese GO wurde beschlossen und darf nicht geändert werden!


§ 1 Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

(2) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(3) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

Leitung der Vorstandssitzungen

(4) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

Abstimmungen

(5) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

(6) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.

§ 2 Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender
    - Vertretung des KV nach innen und außen
    - Pflege Internetseite, Wiki, Twitter
    - Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit
    - Programmentwicklung allgemein
    - verantwortlich Stammtisch Eisenach und Bad Salzungen
  • stellv. Vorsitzender
    - Programmentwicklung allgemein
    - Pflege Facebook, Wiki, Twitter
    - Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
    - Schnittstelle zum Stadtrat Eisenach
    - Pressesprecher / PM verteilen
    - Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
  • Schatzmeister
    - Bewachung des Schatzes
    - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
    - Schnittstelle LV und andere KVs
    - GenSek (Mitgliederverwaltung)
  • Beisitzerin
    - Organisation der Arbeiten im Vorstand
    - Programmentwicklung allgemein
    - Lektorat PM / Anfragen / Anträge u.s.w

§ 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.

§ 4 Finanzen

(1) Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für Büromaterialien ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.

§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.2014 in Kraft.