TH:Kreisverband Wartburgpiraten/Vorstand/Vorstand-Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen)
 
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'''Geschäftsordnung Vortsand der Wartburgpiraten '''
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'''Geschäftsordnung Vorstand der Wartburgpiraten '''
  
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{{Achtung| <center>Diese GO wurde beschlossen und darf nicht geändert werden!</center> }}
  
'''<u>§ 1 Vorstandssitzungen</u>'''
 
  
<u>Einladung zu Vorstandssitzungen</u>
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== § 1 Vorstandssitzungen ==
(1)&nbsp; Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
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(2)&nbsp; Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
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=== Einladung zu Vorstandssitzungen ===
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(1) Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.
  
<u>Anträge zu einer Vorstandssitzung</u>
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=== Anträge zu einer Vorstandssitzung ===
(1)&nbsp; Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
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(2) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen
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2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Eisenach/Wartburgkreis.&nbsp;
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Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
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<u>Öffentlichkeit und deren Ausschluss</u>
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=== Öffentlichkeit und deren Ausschluss ===
(1)&nbsp; Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
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(3) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
  
<u>Leitung der Vorstandssitzungen</u>
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=== Leitung der Vorstandssitzungen ===
(1)&nbsp; Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
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(4) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
  
<u>Abstimmungen</u>
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=== Abstimmungen ===
(1)&nbsp; Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
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(5) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  
<u>Protokollführung</u>
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=== Protokollführung ===
(1)&nbsp; Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
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(6) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.
  
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== § 2 Aufgabenverteilung ==
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* Vorsitzender
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*:- Vertretung des KV nach innen und außen
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*:- Pflege Internetseite, Wiki, Twitter
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*:- Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit
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*:- Programmentwicklung allgemein
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*:- verantwortlich Stammtisch Eisenach und Bad Salzungen
  
'''<u>§ 2 Aufgabenverteilung</u>'''
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* stellv. Vorsitzender  
**Vertretung der Partei: Vorsitzender
+
*:- Programmentwicklung allgemein
**Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
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*:- Pflege Facebook, Wiki, Twitter
**Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender
+
*:- Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
**Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorsitzender
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*:- Schnittstelle zum Stadtrat Eisenach
**Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorsitzender
+
*:- Pressesprecher / PM verteilen
**Personalfragen: Vorsitzender
+
*:- Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
**Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: Schatzmeister
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**Spendenwesen: Schatzmeister
+
**Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Vorsitzender,&nbsp;
+
**Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Vorsitzender,&nbsp;
+
**Behördliche Kontakte und Genehmigungen:&nbsp;
+
**Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: alle Vorstandsmitglieder
+
**Mitgliederverwaltung: Vorsitzender
+
**Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
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**Zuschüsse: Schatzmeister
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**Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände: Vorsitzender
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* Schatzmeister
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*:- Bewachung des Schatzes
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*:- Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
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*:- Schnittstelle LV und andere KVs
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*:- GenSek (Mitgliederverwaltung)
  
'''<u>§ 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung</u>'''
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* Beisitzerin
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*:- Organisation der Arbeiten im Vorstand
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*:- Programmentwicklung allgemein
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*:- Lektorat PM / Anfragen / Anträge u.s.w
  
(1)&nbsp; Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:
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== § 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung ==
**der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
+
**der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
+
  
(2)&nbsp; Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
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(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:
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*der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
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*der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
  
(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.<br>
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(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
  
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(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.
  
'''<u>§ 4 Inkrafttreten und sonstige Regelungen</u>'''
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== § 4 Finanzen ==
  
(1)&nbsp; Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&nbsp;
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(1) Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für Büromaterialien ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
  
(2)&nbsp; Diese Geschäftsordnung tritt am xx.xx.xxxx in Kraft.
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== § 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
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(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.2014 in Kraft.

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2014, 18:42 Uhr

Geschäftsordnung Vorstand der Wartburgpiraten

Diese GO wurde beschlossen und darf nicht geändert werden!


§ 1 Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Kreisvorstand tritt einmal pro Monat zusammen. Er wird von einem Vorstandsmitglied schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von 5 Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung, unter hinzufügen einer Begründung, auch kurzfristiger erfolgen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

(2) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind: die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Thüringen alle Mitglieder des Kreisverbandes Wartburgkreis/Eisenach. Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(3) Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.

Leitung der Vorstandssitzungen

(4) Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

Abstimmungen

(5) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

(6) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.

§ 2 Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender
    - Vertretung des KV nach innen und außen
    - Pflege Internetseite, Wiki, Twitter
    - Vertretung des Schatzmeisters bei Abwesenheit
    - Programmentwicklung allgemein
    - verantwortlich Stammtisch Eisenach und Bad Salzungen
  • stellv. Vorsitzender
    - Programmentwicklung allgemein
    - Pflege Facebook, Wiki, Twitter
    - Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
    - Schnittstelle zum Stadtrat Eisenach
    - Pressesprecher / PM verteilen
    - Schnittstelle Vereine, Bündnisse etc.
  • Schatzmeister
    - Bewachung des Schatzes
    - Pflege Internetseite, Wiki, Social Media
    - Schnittstelle LV und andere KVs
    - GenSek (Mitgliederverwaltung)
  • Beisitzerin
    - Organisation der Arbeiten im Vorstand
    - Programmentwicklung allgemein
    - Lektorat PM / Anfragen / Anträge u.s.w

§ 3 Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

(3) Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen.

§ 4 Finanzen

(1) Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für Büromaterialien ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.

§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 30.09.2014 in Kraft.