TH:Kreisverband Gotha/Vorstands GO: Unterschied zwischen den Versionen

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= §1 Einladung zu Vorstandssitzungen=
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(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen.
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§1 Einladung zu Vorstandssitzungen'''<br>
Die Information der Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die Mailingliste..
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(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information der Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die Mailingliste, und der Webseite des KV. (2) Alternativ kann zu Sitzungen 5 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. (3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. (4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
(2) Alternativ kann zu Sitzungen 5 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden.  
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<br>'''§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung'''<br>
(3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
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(1) Das Antragsrecht ist in der Satzung geregelt (2) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen. (3) Anträge können per Email an vorstand@piraten-gotha.de eingereicht werden.
(4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
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§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
= §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung=
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(1) Das Antragsrecht ist in der Satzung gegelt
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(2) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen.
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(3) Anträge können per Email an vorstand@piraten-gotha.de eingereicht werden.
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= §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss=
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Piraten  und sonstige Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen.  Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein  Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die  Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer  Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden  Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten  werden. Der Antrag ist zu begründen.
 
Piraten  und sonstige Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen.  Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein  Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die  Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer  Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden  Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten  werden. Der Antrag ist zu begründen.
= §4 Leitung der Vorstandssitzungen=
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<br>'''§4 Leitung der Vorstandssitzungen'''<br>
Die  Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den  stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.  Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.  
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Die  Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den  stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.  Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt.
= §5 Abstimmungen =
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§5 Abstimmungen
 
Stimmberechtigt  sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln  Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
 
Stimmberechtigt  sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln  Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
= §6 Protokollführung=
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<br>'''§6 Protokollführung'''<br>
Über  den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das  Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen  sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des  anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder  enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.  Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden.  Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per  Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes  Protokoll enhält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl,  Kontostand und Barkasse.
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Über  den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das  Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen  sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des  anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder  enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt.  Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden.  Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per  Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes  Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl,  Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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<br>'''§7 Umlaufbeschlüsse'''<br>
= §7 Umlaufbeschlüsse =
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Umlaufbeschlüsse  können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse  werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen.  Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Schatzmeisters notwendig. Die  Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauf  folgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
Umlaufbeschlüsse  können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse  werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen.   
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<br>'''§8 Geschäftsordnung'''<br>
Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Schatzmeisters notwendig.
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Diese  Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit im Vorstand geändert  werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
Die  Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
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<br>'''§9 Vorstandssitzungen'''<br>
= §8 Geschäftsordnung =
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Während  einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen  Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der  aktuellen Sitzung umfasst, bzw. macht Angaben wo der Tätigkeitsbericht eingesehen werden kann. Allgemein ist ein Block einzurichten, in  welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
Diese  Geschäftsordnung kann mit einer 2/3 Mehrheit im Vorstand geändert  werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
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<br>'''§10 Umfragen'''<br>
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Der Vorstand führt für relevante Anträge eine Mitgliederbefragung durch. Die Dauer der Umfrage beträgt mindestens 7 Tage und wird vom Vorstand beschlossen.<br>
= §9 Vorstandssitzungen =
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Die Mitgliederbefragung erfolgt online. Hierzu  stellt der Kreisverband ein registrierungspflichtiges Umfragetool zur Verfügung. <br>Jedes Mitglied kann nur einmal abstimmen, das  Abstimmungsergebnis wird nach Abschluss der Befragung grundsätzlich  öffentlich, wenn nicht die Mehrheit der Abstimmenden  Nicht-Öffentlichkeit der <br>Abstimmungsergebnisse verlangt. Hierzu ist  direkt zur Umfrage eine Abstimmungsoption zur Bestimmung der  Öffentlichkeit/Nicht-Öffentlichkeit beizufügen.
Während  einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen  Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der  aktuellen Sitzung umfasst. Allgemein ist ein Block einzurichten, in  welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
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<br>'''§ 11 Finanzen'''<br>
= §10 Umfragen =
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Der  Kreisschatzmeister hat ein monatliches Budget von 50.00 EUR für  Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in  der jeweils darauf folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
*    Der Vorstand führt für relevante Anträge eine Mitgliederbefragung durch. Die Dauer der Umfrage beträgt mindestens 7 Tage und wird vom Vorstand beschlossen.
+
<br>'''§12 Aufgabenverteilung'''<br>
*    Die Mitgliederbefragung erfolgt online. Hierzu  stellt der Kreisverband ein registrierungspflichtiges Umfragetool zur Verfügung. Jedes Mitglied kann nur einmal abstimmen, das  Abstimmungsergebnis wird nach Abschluss der Befragung grundsätzlich  öffentlich, wenn nicht die Mehrheit der Abstimmenden  Nicht-Öffentlichkeit der Abstimmungsergebnisse verlangt. Hierzu ist  direkt zur Umfrage eine Abstimmungsoption zur Bestimmung der  Öffentlichkeit/Nicht-Öffentlichkeit beizufügen.
+
  
=§ 11 - Finanzen =
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* Vertretung der Partei nach innen und außen: Gerrit Jeron ,  Andreas Dötsch , Michael Gerlach, Enrico Stiller
Der Kreisschatzmeister hat ein monatliches Budget von 50 EUR für  Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluß. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauffolgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
+
* Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Gerrit Jeron , Andreas Dötsch
= §12 Aufgabenverteilung =
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* Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Michael Gerlach, Enrico Stiller
*Vertretung der Partei nach innen und aussen: X
+
* Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen:  Gerrit Jeron , Andreas Dötsch , Michael Gerlach, Enrico Stiller
*Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: X
+
* Einberufung der Mitgliederversammlung: Andreas Dötsch , Christoph Höfferl
*Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: X
+
* Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Andreas Dötsch , Gerrit Jeron
*Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: X
+
* Mitgliederverwaltung, Mitgliederkommunikation: Andreas Dötsch , Christoph Höfferl
*Einberufung der Mitgliederversammlung: X
+
* Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: Andreas Dötsch, Gerrit Jeron
*Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater: X
+
* Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Andreas Dötsch , Gerrit Jeron
*Spendenwesen: X
+
* Finanzplanung, Buchführung, Steuerberater: Gerrit Jeron ,
* Öffentlichkeits- und Pressearbeit: X
+
* Spendenwesen:  Gerrit Jeron , Noise
* Behördliche Kontakte und Genehmigungen: X
+
Sonstige Aufgaben:
* Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: X
+
* Vertrauen- / Schlichtungspirat: Wim Negelen
* Mitgliederverwaltung: X
+
* Koordination Kommunalwahl 2014: Sebastian Beitlich; Enrico Stiller
* Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: X
+
'''<br>
* Zuschüsse: X
+
Inkrafttreten und sonstige Regelungen:'''<br>
* Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: X
+
* Mitgliederkommunikation: Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: X
+
* Ansprechpartner für Neumitglieder: X
+
* Kommunikation mit dem Landesvorstand und ander Vorstände: X
+
* Bindeglied Jupis: X
+
== Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==
+
Diese Geschäftsordnung tritt am X.X 2012 in Kraft.
+
  
 
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Diese Geschäftsordnung wurde am 05.11. 2013 in der konstituierenden Vorstandssitzung beschlossen.
[[Kategorie:Kreisverband Gotha|Kreisverband Gotha]]
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Aktuelle Version vom 22. März 2014, 10:02 Uhr


§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Die Information der Mitglieder über den neuen Termin erfolgt über die Mailingliste, und der Webseite des KV. (2) Alternativ kann zu Sitzungen 5 Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen werden. (3) Zu fernmündlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. (4) Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt. Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Das Antragsrecht ist in der Satzung geregelt (2) Anträge müssen mindestens 24 Stunden vor der Sitzung vorliegen. (3) Anträge können per Email an vorstand@piraten-gotha.de eingereicht werden. §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden von einem durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. Alternativ wird der Sitzungsleiter von den Anwesenden bestimmt. §5 Abstimmungen Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, sowie die Anzahl des anwesenden Gäste und die Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorständen abgestimmt werden. Das Ergebnisprotokoll wird geeignet veröffentlicht. Es wird per Vorstandsbeschluss in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Jedes Protokoll enthält die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse. Nichtöffentliche Sitzungsteile die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind auch zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag weiteren Organen der Partei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§7 Umlaufbeschlüsse
Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Abstimmung des Schatzmeisters notwendig. Die Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauf folgenden Vorstandssitzung sind diese zu erwähnen.
§8 Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit im Vorstand geändert werden. Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Neuwahl des Vorstandes.
§9 Vorstandssitzungen
Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst, bzw. macht Angaben wo der Tätigkeitsbericht eingesehen werden kann. Allgemein ist ein Block einzurichten, in welchem Gastbeiträge zu ermöglichen sind.
§10 Umfragen
Der Vorstand führt für relevante Anträge eine Mitgliederbefragung durch. Die Dauer der Umfrage beträgt mindestens 7 Tage und wird vom Vorstand beschlossen.
Die Mitgliederbefragung erfolgt online. Hierzu stellt der Kreisverband ein registrierungspflichtiges Umfragetool zur Verfügung.
Jedes Mitglied kann nur einmal abstimmen, das Abstimmungsergebnis wird nach Abschluss der Befragung grundsätzlich öffentlich, wenn nicht die Mehrheit der Abstimmenden Nicht-Öffentlichkeit der
Abstimmungsergebnisse verlangt. Hierzu ist direkt zur Umfrage eine Abstimmungsoption zur Bestimmung der Öffentlichkeit/Nicht-Öffentlichkeit beizufügen.
§ 11 Finanzen
Der Kreisschatzmeister hat ein monatliches Budget von 50.00 EUR für Kleinstausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden in der jeweils darauf folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
§12 Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach innen und außen: Gerrit Jeron , Andreas Dötsch , Michael Gerlach, Enrico Stiller
  • Führung der laufenden Geschäfte/Inventar: Gerrit Jeron , Andreas Dötsch
  • Behördliche Kontakte und Genehmigungen: Michael Gerlach, Enrico Stiller
  • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen: Gerrit Jeron , Andreas Dötsch , Michael Gerlach, Enrico Stiller
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Andreas Dötsch , Christoph Höfferl
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Andreas Dötsch , Gerrit Jeron
  • Mitgliederverwaltung, Mitgliederkommunikation: Andreas Dötsch , Christoph Höfferl
  • Veröffentlichung von Protokollen und ähnlichem, Transparenz nach innen: Andreas Dötsch, Gerrit Jeron
  • Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Andreas Dötsch , Gerrit Jeron
  • Finanzplanung, Buchführung, Steuerberater: Gerrit Jeron ,
  • Spendenwesen: Gerrit Jeron , Noise

Sonstige Aufgaben:

  • Vertrauen- / Schlichtungspirat: Wim Negelen
  • Koordination Kommunalwahl 2014: Sebastian Beitlich; Enrico Stiller


Inkrafttreten und sonstige Regelungen:

Diese Geschäftsordnung wurde am 05.11. 2013 in der konstituierenden Vorstandssitzung beschlossen.